Was ist die Einrichtung der Küche noch wert?
Die Lebensdauertabelle ist die Hit-Broschüre des MV. Jetzt ist sie neu überarbeitet erschienen. Ein Muss für Mietende.
Die Lebensdauer-Tabelle, ein hilfreiches Nachschlagewerk!
Die Tabelle gibt seit mittlerweile zehn Jahren für Hunderte von Einrichtungsgegenständen einer Wohnung die voraussichtliche Lebensdauer an. Zum Beispiel eines Wandanstrichs, eines Thermostatventils, eines Elektroboilers oder eines Rollladens. Man muss die Lebensdauer dieser Objekte wegen der Abnützung kennen. Ist sie einmal abgelaufen, so muss sie der Vermieter, falls nötig, auf eigene Kosten ersetzen. Bezahlen muss ein Mieter nur bei übermässiger Abnützung oder wenn er einen Schaden verursacht hat. Er hat dann anteilig für die Reparatur oder für die Neuanschaffung aufzukommen.
Die in der Tabelle aufgeführten Lebensdauern sind in der Praxis faktisch verbindlich. Die Werte wurden gemeinsam von Vertretern des MV und des Hauseigentümerverbands paritätisch erarbeitet. Das ist nötig, weil sich die Produktepalette laufend ändert. Beispielsweise gibt es neue Küchenabdeckungen, die berücksichtigt werden müssen. Die Böden waren in der alten Tabelle zu allgemein abgehandelt, wodurch bei heterogenem PVC und Novilon die Lebensdauer zu hoch war. Solche Schwächen wurden behoben. Oder die Lebensdauer sinkt, wie zum Beispiel bei PVC und Novilon. Umgekehrt sind ISDN-Anschlüsse realistischer bewertet worden (früher 10 Jahre, heute 15 Jahre).
Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen der Vermieter
Mit der Lebensdauertabelle kann man sich vor unsauberen Praktiken gewisser Vermieter schützen, die bei einem Auszug sich noch rasch eine Renovation vom Mieter bezahlen lassen wollen, indem sie ihm alles Mögliche überbinden. Wer über den Wert der Gegenstände im Bild ist, kann sich gegen solche Missbräuche gut wehren. Wer aber keine Ahnung hat, zahlt oft drauf und wird abgezockt.
Muss der Vermieter einen abgelaufenen Gegenstand ersetzen? Nicht, solange er noch brauchbar und in gutem Zustand ist. Die Broschüre klärt auf, dass eine Mieterin keinen Anspruch auf einen automatischen Ersatz hat. Ein solcher Anspruch besteht hingegen, wenn die Einrichtung mangelhaft ist. Wenn eine Tapete beinahe abblättert, liegt ein Mangel vor, den der Vermieter beheben muss. Eine andere Frage ist, was man tun kann, wenn sich der Vermieter taub stellt und lieber nur Miete kassiert, statt etwas zu investieren. Die Broschüre schafft somit auch Klarheit über mietrechtliche Fragen.
Bei Mängeln ist der Vermieter grundsätzlich zur Behebung verpflichtet. Unterlässt er dies, so kann der Mieter eine Mietzinsherabsetzung verlangen. Wie viel aber hat man zugut? Dies kann nur die Gerichtspraxis beantworten, die alle Aspekte eines konkreten Einzelfalls berücksichtigen muss. Die Broschüre listet viele Entscheide auf, vom mangelhaften Hauswartdienst (5% weniger Miete) über feuchte Zimmer wegen schlechter Wärmedämmung (30%) bis zu unerträglichem Baulärm in unmittelbarer Nähe (50% weniger).
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