16.04.2015
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MV  | 
Medienmitteilung

Betrüger missbraucht Mieterverband-Logo

Ein Betrüger zockt derzeit Mieter mit fingierten Wohnungsinseraten und gefälschten Mieterverbands-Logos ab.

Das Vorgehen entspricht dem klassischen Fall eines Mietbetrugs: Dabei schaltet ein Betrüger auf Internetportalen fingierte Inserate für die Wohnungssuche auf. Nach einem kurzen E-Mail-Verkehr werden die Interessenten aufgefordert, auf ein bestimmtes Konto den Betrag für das Wohnungsdepot einzuzahlen. Nach der Überweisung werde dem Neumieter dann der Wohnungsschlüssel per Post zugestellt. Das entpuppt sich dann aber schnell als leere Versprechung. Neben happigen Spesen im vierstelligen Betrag bleibt den geprellten Mieterinnen und Mietern der unerfüllte Traum nach einer neuen Wohnung.

Leider fallen laufend ahnungslose Wohnungssuchende auf diesen dreisten Trick herein. Innert Wochenfrist wurden dem Mieterinnen- und Mieterverband bereits zwei Fälle bekannt. Auf der Zahlungsaufforderung ist jeweils das Logo des Mieterverbands abgebildet. Eine Fälschung! Diese sogenannte «Deposite protection certificate» wird den Mietern als PDF-Datei per E-Mail zugesendet. Darin sind die Verbindungsdaten zu einem Konto auf der britischen Barclays Bank angegeben, auf das der Betrag von 2120 Franken zu überweisen ist. Ebenfalls ist auf dem gefälschten Zertifikat das Logo von Airbnb aufgeführt. Der weltweite Anbieter für Unterkünfte wird als Vermittler angeben, bei dem das Wohnungsdepot hinterlegt werden muss.

Depot nur auf Mietzinskautionskonto einzahlen

Der Mieterverband hat inzwischen Strafanzeige wegen Urkundenfälschung eingereicht.

Wohnungssuchenden rät der Mieterverband dringend davon ab, Geld auf die angegebenen Konti zu überweisen. Mieterinnen und Mieter, die das Geld bereits überwiesen haben, sollten unverzüglich bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Das Geld auf dem Rechtsweg zurückzufordern, ist auf Grund der britischen Gesetzgebung so gut wie chancenlos.

Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt generell, dass Wohnungsdepots nur auf ein Mietzinskautionskonto einbezahlt werden, das ausschliesslich auf den Namen des Mieters lautet. Weitere wichtige Informationen zum Thema Depot & Kautionsversicherung finden sich in unserem Ratgeber Mietrecht.