Depot & Kautionsversicherung
- Sperrkonto für Mietzinsdepot muss auf den Namen der Mieterschaft lauten
- Keine Mietkautionsversicherung abschliessen
- Depot sofort nach Auszug zurückverlangen
Das Mietzinsdepot
Im Mietvertrag wird in der Regel ein Mietzinsdepot, auch Kaution genannt, vereinbart. Bei Wohnungen darf das Depot höchstens drei Monatsmieten betragen. Oft muss das Depot spätestens bei Mietantritt überwiesen werden.
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Mietzinsdepot nur auf Mietzinskautionskonto einzahlen
Das Depot muss auf ein Mietzinskautionskonto einbezahlt werden, das ausschliesslich auf den Namen der Mieterschaft lautet. Als Mieterschaft müssen Sie den Antrag zur Eröffnung des Mietkautionskontos unterzeichnen. Die Überweisung erfolgt durch einen speziellen Einzahlungsschein der Bank. Die Vermieterschaft kann nicht ohne die Zustimmung der Mieterschaft auf dieses Konto zugreifen. Während der Dauer des Mietverhältnisses bleibt das Konto also für beide Seiten gesperrt. Solange die Vermieterschaft kein solches Sperrkonto eingerichtet hat, muss die Mieterschaft die Kaution nicht bezahlen. Eine Barbezahlung oder Überweisung auf das private Konto der Vermieterschaft darf die Mieterschaft ablehnen.
Leider landet das Mietzinsdepot immer wieder auf privaten Konten der Vermieterschaft. Verlangen Sie in diesem Fall von der Vermieterschaft, dass sie Ihr Depot unverzüglich auf einem Mietzinskautionskonto korrekt anlegt. Wenn Sie damit erfolglos bleiben, lassen Sie sich vom MV beraten.
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Vorsicht bei Mietkautionsversicherungen
Immer häufiger bieten Banken und Versicherungen sogenannte Mietkautionsversicherungen an. Anstelle des Depots muss die Mieterschaft eine jährliche Prämie an die Bank oder Versicherung überweisen. Diese begleicht im Schadenfall die Rechnung der Vermieterschaft, verlangt dann aber von den Versicherten das Geld umgehend wieder zurück. Die Mieterkautionsversicherung ist keine Haftpflichtversicherung.
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) rät vom Abschluss von Mietkautionsversicherungen ab. Für Mieter*innen besteht keine Pflicht dazu. Versuchen Sie ein privates Darlehen aufzunehmen, wenn Ihnen das nötige Geld für das Depot fehlt. Das Depot muss Ihnen am Ende des Mietverhältnisses mit Zinsen wieder zurückerstattet werden. Dies ist bei Prämien für eine Mietkautionsversicherung nicht der Fall. Sie können beim MV auch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Mietschäden abschliessen.
Die Rückzahlung des Mietzinsdepots
Ist das Depot korrekt auf einem Sperrkonto hinterlegt, können Sie die Rückerstattung des Depots erst nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung verlangen. Der MV hilft Ihnen, wenn das Depot nicht richtig angelegt worden ist, oder die Auszahlung des Mietzinsdepots verlangt werden muss. (Weitere Informationen: Schlussrechnung & Depotrückgabe)
Fallbeispiele aus dem Alltag
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