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Fallbeispiel
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Anfangsmietzins

Anfechtung als Untermieterschaft

Kann ich auch als Untermieterschaft den Anfangsmietzins wirksam anfechten?

Ja. Für den Untermietvertrag gelten die gleichen Regeln wie für den normalen Mietvertrag: Die Untermieterschaft kann gegen die Untervermieterschaft vorgehen und den Mietzins innert 30 Tagen ab Schlüsselübergabe des Zimmers/der Wohnung bei der Schlichtungsstelle wegen Missbräuchlichkeit anfechten.

In Kantonen, die das amtliche Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses eingeführt haben, gilt diese Formvorschrift zwingend auch für die Untermietverträge.

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