Anfechtung als Untermieterschaft
Kann ich auch als Untermieterschaft den Anfangsmietzins wirksam anfechten?
Ja. Für den Untermietvertrag gelten die gleichen Regeln wie für den normalen Mietvertrag: Die Untermieterschaft kann gegen die Untervermieterschaft vorgehen und den Mietzins innert 30 Tagen ab Schlüsselübergabe des Zimmers/der Wohnung bei der Schlichtungsstelle wegen Missbräuchlichkeit anfechten.
In Kantonen, die das amtliche Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses eingeführt haben, gilt diese Formvorschrift zwingend auch für die Untermietverträge.
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