Statuten und Reglemente

Beginn der Mitgliedschaft
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres.

Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Bei der Rechtshilfe besteht eine Karenzfrist* von 30 Tagen, bevor Leistungen gewährt werden.

Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich und bis spätestens am 31.10. beim Mieterinnen- und Mieterverband eingetroffen sein.


* Die Karenzfrist bedeutet, dass man bei Beginn der Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) schon 30 Tage Mitglied sein muss. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.