Mitgliederbeiträge
Der Mitgliederbeitrag gilt für das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Ohne Kündigung bis am 31. Dezember verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weiteres Jahr.
Beim Beitritt im Laufe des Kalenderjahres ist ein ganzer Jahresbeitrag zu bezahlen. Erfolgt der Beitritt nach dem 15. September, gilt der Beitrag auch für das folgende Kalenderjahr (s. unten).
Der Jahresbeitrag beträgt sowohl für die Wohnungs- wie auch für die Geschäftsmiete 66 Franken (Online-Zahlung).
Beitritt ab 15. September:
Der Beitrag gilt auch für das Folgejahr. Bis Ende Jahr ist die Mitgliedschaft geschenkt.
Beginn der Mitgliedschaft
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres.
Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Bei der Rechtshilfe besteht eine Karenzfrist* von 30 Tagen, bevor Leistungen gewährt werden.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich und bis spätestens am 31.10. beim Mieterinnen- und Mieterverband eingetroffen sein.
* Die Karenzfrist bedeutet, dass man bei Beginn der Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) schon 30 Tage Mitglied sein muss. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
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