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Anwaltschaftliche Vertretung

Nur für Mitglieder. Selbstbehalt.


Im Mitgliederbeitrag ist – nach 30-tägiger Karenzfrist* – die Rechtshilfe gemäss Richtlinien des Prozesshilfefonds für Mieterinnen und Mieter inbegriffen.

Gedeckt sind – bei kleinem Selbstbehalt – Gerichts- und Anwaltskosten.

Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt erforderlich ist.

* Die Karenzfrist bedeutet, dass man bei Beginn der Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) schon 30 Tage Mitglied sein muss. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.

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