Fragen per E-Mail oder Post einreichen
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Per E-Mail eingereichte einfache Fragen zu Mietrecht, Mietzinserhöhung, oder Mietzinssenkung werden innert 3 Arbeistagen beantwortet. Bei komplexen Fällen raten wir, sich vorgängig telefonisch mit dem Rechtsberater zu besprechen.
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Fragen schriftlich einreichen
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Unsere Rechtsberater beantworten Ihre Mietrechtsfragen brieflich, per E-Mail oder telefonisch innerhalb von zwei Wochen. Schriftliche Anfragen nur stellen, wenn Sie keine Fristen einhalten müssen. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Sie können uns auch Ihre E-Mail Adresse mitteilen.
Senden Sie die Anfragen und dazugehörende Unterlagen (bitte Kopien, keine Originale) an:
Mieterinnen- und Mieterverband Schwyz
Potfach 527
6440 Brunnen