Statuten und Reglemente

Beginn der Mitgliedschaft
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres.
 

Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Bei der Rechtshilfe für Mieter/-innen besteht eine Wartezeit von drei Monaten, bevor Leistungen gewährt werden.


Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 31. Dezember auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen.