Mitgliederbeiträge

Der Mitgliederbeitrag gilt für das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Ohne Kündigung bis am 31. Dezember verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
Beim Beitritt im Laufe des Kalenderjahres ist ein ganzer Jahresbeitrag zu bezahlen. Erfolgt der Beitritt nach dem 15. September gilt der Beitrag auch für das folgende Kalenderjahr (Details s. unten).

Mitgliedschaft Wohnung
CHF 90.–/Jahr
Einmalige Eintrittsgebühr: CHF 10.–

Mitgliedschaft Betriebe
CHF 90.–/Jahr
Einmalige Eintrittsgebühr: CHF 10.–
 

Beitritt ab 15. September:
Der Beitrag gilt auch für das Folgejahr. Bis Ende Jahr ist die Mitgliedschaft geschenkt.

Beginn der Mitgliedschaft
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres.

Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Bei der Rechtshilfe für Mieter/-innen besteht eine Wartezeit von einem Monat, bevor Leistungen gewährt werden.

Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können Ihre Mitgliedschaft jedoch bis spätestens 31. Dezember auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen.