Statuten und Reglemente
Beginn der Mitgliedschaft
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres.
Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Rechtshilfe wird in der Regel frühestens drei Monate nach Beitritt (Karenzfrist) gewährt.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 31. Dezember auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
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Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
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Freiburg franz. Teil
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