Bedingungen Mitgliedschaft

Beginn der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bereits für das Folgejahr.

Mitgliedschaft bei Sektionswechsel
Beim Wechsel in eine Deutschschweizer Sektion des MV läuft die Mitgliedschaft weiter. Wenn Sie den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bereits bezahlt haben, wird Ihnen kein neuer Beitrag in Rechnung gestellt.

Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Rechtshilfe wird in der Regel frühestens drei Monate nach Beitritt (Karenzfrist) gewährt.

Rechtshilfe
Wohnungsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Mieter-Rechtsschutzversicherung gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse.
Geschäftsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtsschutzversicherung (AXA-ARAG) gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse, sofern die Monatsmiete CHF 3'000.-- netto nicht übersteigt.

Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.

Mitgliederbeiträge MV Schaffhausen
Statuten und Reglemente MV Schaffhausen

Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz.