01.06.2015
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Ostschweiz  | 
News

Referenzzins 1.75%: Mietzins-Checkup

Der MV Ostschweiz berechnet für Sie den Senkungsanspruch.

Den Senkungsanspruch überprüfen lassen

Der Referenzzins ist für die Berechnung der Mietzinsen massgebend. Am 1. Juni 2015 hat das Bundesamt für Wohnungswesen die Senkung auf 1.75% bekannt gegeben. Da der Referenzzins noch nie so tief war, haben fast alle Mieter einen Senkungsanspruch.
Musterbriefe und eine Anleitung, wie man vorgehen muss, finden Sie auf der Seite «Jetzt Mietzinssenkung einfordern» . Dort gibt es auch einen Rechner, mit welchem Sie Ihren Senkungsanspruch berechnen können.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Senkungsanspruch haben, können Sie einen Mietzins-Checkup machen lassen.

Mietzins-Checkup
Bitte senden Sie uns:
• Mietvertrag (Vor- und Rückseite, jedoch ohne AGB)
• letzte Vertragsänderung (falls es eine gegeben hat)
• Ihren E-Mail-Kontakt
• Fr. 30.00 in Noten (falls Sie nicht MV-Mitglied sind)

Einsenden an:
Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz
Webergasse 21
9000 St. Gallen

Oder per Mail:
Mitglieder können die Unterlagen auch per Mail einsenden an
ostschweiz(at)mieterverband.ch