Airbnb-Reglement: Schlupflöcher stopfen
Nach Annahme der Airbnb-Initiative präsentiert der Stadtrat seinen Umsetzungsvorschlag. Dieser sieht Ausnahmen vor, was dem deutlichen Volksverdikt widerspricht. Die grosszügige Übergangsfrist hält zudem die Rückführung von Airbnb-Wohnungen zu normalem Wohnraum unnötig auf.
Ein knappes Jahr nach dem Zweidrittels-Ja zur Airbnb-Initiative von Mieterinnen- und Mieterverband, Casafair, SP und JUSO legt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat seinen Vorschlag zur Umsetzung des Volksbegehrens in Form eines Reglements vor (vgl. Bericht und Antrag 47/2024, Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren»). Dieses geht in die richtige Richtung:
- Pflicht zur Beantragung einer Identifikationsnummer für Anbieter:innen von Airbnb o. ä.
- Gelungene Abgrenzung von kommerzieller Kurzzeitvermietung und herkömmlicher Hotellerie
- Nur noch fünfjährige Übergangsfrist für bestehende Anbieter:innen (statt der ursprünglich geplanten zehn Jahre)
Übergangsphase hat bereits begonnen
Dennoch weist das Reglement Mängel auf. So soll die fünfjährige Übergangsfrist für bestehende Anbieter erst ab Inkrafttreten des Reglements gelten. Mario Stübi, MV-Präsident und SP-Grossstadtrat, geht das zu lange: «Mit der Einreichung der Initiative wurde allen in der Branche klar, dass der Wind bei überhöhten Renditen gedreht hat. Es liegt damit auf der Hand, dass die Übergangsphase, während der Airbnb-Wohnungen wieder zu normalem Wohnraum für die Bevölkerung werden müssen, bereits am Laufen ist». Deshalb soll die Einreichung der Initiative vom 6. August 2021 als Stichdatum für den Beginn der Fünfjahresfrist gelten, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Zur Erinnerung: Die Volksinitiative wurde im Sommer 2021 innerhalb weniger Woche gesammelt und mit 1'511 Unterschriften eingereicht (nötig wären 800).
Untermiete statt Ausnahmeregelung
Vor allem mit ihrem gleichzeitigen Nein zum mit Ausnahmen übersäten Gegenvorschlag von Stadtrat und -parlament machte das Stimmvolk vor einem knappen Jahr eine deutliche Ansage: keine Kompromisse, vorwärts mit einer klaren Lösung ohne Schlupflöcher. Trotzdem produziert der Stadtrat ebensolche erneut. In Art. 2 Abs. 1 des Reglements schlägt er eine Ausnahme der 90-Tage-Regel vor: Wer in Luzern wohnt bzw. angemeldet ist und bspw. für längere Zeit im Ausland weilt, soll die Wohnung trotzdem uneingeschränkt kurzzeitvermieten können – für MV-Vorstand und SP-Nationalrat David Roth völlig unverständlich: «Es bleibt unklar, warum der Stadtrat hier nicht auf die bewährte, im Mietrecht abschliessend geregelte Untermiete verweist. Diese verhindert übermässige Renditen schon heute und ermöglicht es, auch länger abwesend zu sein, ohne eine Wohnung aufgeben zu müssen».
Wir fordern das Parlament deshalb auf, den Volkswillen umzusetzen und den Reglementsvorschlag des Stadtrats entsprechend zu korrigieren. Sonst droht eine Abfuhr an der Urne und damit eine Verzögerung um ein weiteres Jahr.
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