16.12.2024
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Luzern

LUKS: Kein Abriss auf Vorrat

Bereits heute soll der Abriss des Bettenturms für das Jahr 2035 beschlossen werden. Dabei wird weder ein Erhalt, noch eine Weiternutzung geprüft. Eine Petition verlangt nun diese Prüfung statt den Abriss auf Vorrat.

Stadt Luzern will Abriss auf Vorrat

Der geplante Bebauungsplan «B 145 Kantonsspital» sieht vor, dass das LUKS nach der Fertigstellung des stationären Bereiches des Spitalzentrums (2035), den bestehenden Bettenturm ohne Prüfungen einer Weiter- und/oder Zwischennutzung abreissen kann. Der stadtbekannte Bettenturm mit Baujahr 1982 ist zu diesem Zeitpunkt erst 53 Jahre alt. Es ist davon auszugehen, dass die massive Bausubstanz noch mehrere Jahre oder Jahrzehnte sinnvoll weitergenutzt werden könnte. Im bestehenden Gebäude sind sehr hohe ökologische (graue Energie) und ökonomische (Steuergelder) Ressourcen gebunden.

Ein Abriss auf Vorrat ist, inmitten der anhaltenden Klimakrise und in Zeiten von dringend benötigtem Raum, überhaupt nicht zeitgemäss. Eine Petition der SP Luzern fordert nun den Stadtrat und den Grossen Stadtrat auf, im Bebauungsplan konkrete Forderungen für die Prüfung einer Weiter- und/oder Zwischennutzung der bestehenden Immobilie festzulegen.

Konkret fordert die Petition:

  1. Im Bebauungsplan «B 145 Kantonsspital» ist festzuschreiben, dass vor einem allfälligen Abriss eine Weiter- und/oder Zwischennutzung des Bettenturms durch das LUKS und/oder Dritte zu prüfen ist.
  2. Eine Abrissbewilligung für den Bettenturm (Baufeld 4) ist nur dann zu bewilligen, wenn eine Weiter- und/oder Zwischennutzung des alten Bettenturms aus baulicher Sicht als nicht möglich bewertet wird.
  3. Es ist ein Weiter- und/oder Zwischennutzungskonzept der geplanten Parkanlage gemäss EPF 2022 gegenüberzustellen und dabei insbesondere Kriterien wie Kosten, Ökologie und gesellschaftliche Mehrwerte zu gewichten.
  4. Eine Abrissbewilligung bedingt die Zustimmung des Stadtrates und des Grossen Stadtrates.