Bedingungen Mitgliedschaft

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft beim MV LUZERN NW OW UR (MVLU) 
Eine Mitgliedschaft beim MVLU bietet Zugang zu seinen Dienstleistungen. Dies setzt ein Mietobjekt im Wirkungsgebiet des MVLU voraus. Der MVLU kann ein MV-Mitglied nicht unterstützen, wenn dessen Mietobjekt ausserhalb der Kantone LU, NW, OW oder UR liegt (mit Ausnahme von mietrechtlichen Problemen, die mit einem kürzlich erfolgten Auszug aus den Kantonen LU, NW, OW oder UR verbunden sind). Genauso wenig können Dienstleistungen des MVLU beansprucht werden, wenn MV-Mitglieder zwar im Wirkungsbereich des MVLU wohnen, aber Mitglied in einer anderen Sektion sind.

Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Jahresbeitrag bereits für das Folgejahr.

Mitgliedschaft bei Sektionswechsel
Beim Wechsel der Wohnadresse in eine andere Deutschschweizer Sektion des MV läuft die Mitgliedschaft weiter. Wenn Sie den Jahresbeitrag für das laufende Jahr bereits bezahlt haben, wird Ihnen kein neuer Beitrag in Rechnung gestellt.

Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Rechtshilfe wird frühestens drei Monate nach Beitritt (Karenzfrist) gewährt.

Rechtshilfe
Die in der Mitgliedschaft des MV LUZERN NW OW UR eingeschlossene Rechtshilfe gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse. Die Adresse muss im Kanton Luzern, Nidwalden, Obwalden oder Uri sein. In der Rechtshilfe eingeschlossen sind Ehepartner, eingetragene Partnerschaften sowie alle Personen, die den Mietvertrag solidarhaftend mitunterzeichnet haben. 

Falls Mitglieder ein weiteres Mietverhältnis an einer anderen Adresse oder ein Geschäftslokal gemietet haben, empfiehlt sich für diese Mietverhältnisse zusätzlich eine Mitgliedschaft zu lösen, um ebenfalls von der Rechtshilfe zu profitieren.

Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.

>> Mitgliederbeiträge MV Luzern
>> Statuten und Reglemente MV Luzern

Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz.