Anwaltschaftliche Vertretung
Nur für Mitglieder. Selbstbehalt.
Ist eine anwaltschaftliche Vertretung notwendig, übernimmt der MV Graubünden nach Ablauf einer 30-tägigen Karenzfrist die Gerichts- und Anwaltskosten.
Kosten und Voraussetzungen
- Selbstbehalt 10%, mind. Fr. 200, aber max. Fr. 500
- Beauftragung unserer Vertrauensanwält*innen
- keine Rechtsfälle mit Ursprung vor der Mitgliedschaft
- keine Rechtsfälle ohne Aussicht auf Erfolg