Referenzzins auf 1.75%: Erneut Mietzinssenkungen in Aussicht
Der MV Kanton Bern empfiehlt allen Mietenden zu überprüfen, ob ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung besteht.
Der Referenzzins ist heute auf ein neues Rekordtief von 1.75% gesunken. Viele Mieterinnen und Mieter haben jetzt Anrecht auf eine Mietzinssenkung. Um zu ihrem Recht zu kommen, müssen sie aber handeln, denn viele Hausverwaltungen und Vermieter senken die Miete nicht von sich aus. Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern MVB empfiehlt allen Mietenden zu überprüfen, ob ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung besteht. In der Regel ist dies der Fall, wenn der Mietzins auf einem Zinssatz von 2.00% oder mehr beruht.
Senkungsbegehren stellen, Reaktion abwarten und prüfen
Falls nach Prüfung des Mietvertrages bzw. der letzten nicht angefochtenen Mietzinserhöhung ein Anspruch auf Mietzinssenkung besteht, sollten die Mieterinnen und Mieter ihren Vermieter an sei-ne Pflicht zur Senkung des Mietzinses erinnern und ein entsprechendes schriftliches Senkungsbe-gehren stellen.
Der Vermieter muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Senkungsbegehrens eine Antwort geben. Unterlässt er dies oder gibt er die Mietzinssenkung überhaupt nicht oder nur zum Teil weiter, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen regionalen Schlichtungsbehörde innerhalb von 30 Tagen ein entsprechendes Senkungsbegehren zu stellen. Es empfiehlt sich, sich vor Einleitung eines Schlichtungsverfahrens von einer Fachperson des MVB beraten zu lassen.
Der MVB hilft – Mietzins-Checkup für alle
Mitglieder können sich beim Mietzins-Checkup vom MV Kanton Bern kostenlos persönlich beraten lassen. Nichtmitglieder bezahlen einen Unkostenbeitrag von 40 Franken.
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