Bedingungen Geschäfts-Mitgliedschaft
Geltungsbereich der Mitgliedschaft Geschäft
Die Geschäftsmitgliedschaft ist für Mietobjekte die als Geschäftsdomizil verwendet werden. Filialen können gegen Aufpreis in die Mitgliedschaft eingeschlossen werden.
Beginn der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Mitgliederbeitrages. Die Mitgliedschaft läuft jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bis Ende Folgejahr.
Für Privat- und Kollektivmitgliedschaften gelten andere Bestimmungnen.
Unmittelbare Hilfe
Mitgliedern stehen unser Beratungs-Angebot per sofort zur Verfügung. Die Geschäftsmitgliedschaft beinhaltet keine Rechtsschutzversicherung.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie kann bis 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen werden schriftlich (Brief oder E-Mail) entgegengenommen.
Grundlagendokumente:
Mitgliederbeiträge MV Bern
Statuten und Reglemente MV Bern
Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
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