01.03.2016
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MV  | 
Medienmitteilung

Tiefzinsphase: Mietende haben das Nachsehen

Wohneigentümer zahlen dank sinkenden Zinsen jedes Jahr weniger fürs Wohnen. Mietenden profitieren kaum von Tiefstzinsen.

Budget der Wohneigentümer entlastet

Das Bundesamt für Wohnungswesen publizierte heute den Referenzzinssatz. Er verharrt weiterhin auf dem Rekordtief von 1.75 Prozent. Die Zinsen sind weiterhin am Sinken. Diese Tiefzinsphase wirkt sich unterschiedlich auf die Haushalte von Mietenden und Wohnei-gentümer aus. Rechnet man über sämtliche Haushalte, so sanken die durchschnittlichen Wohnkosten in der Schweiz zwischen 2009 und 2013 um 1.6 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die Mieten jedoch um 3.5 Prozent. In Wahrheit entlasten die stark reduzierten Hypothekarzinsen nur die Budgets der Wohneigentümer, und zwar um mehrere Prozente.

Mieter müssen von sich aus aktiv werden

Die Senkungen des Referenzzinssatzes werden viel zu selten an die Mietenden weitergegeben. Gleichzeitig fressen hohe Mietzinssprünge bei Wiedervermietungen von Wohnungen die Senkungen auf. Hier besteht hoher Handlungsbedarf: Mit der Einführung der Transparenz bei den Anfangsmieten macht der Bundesrat einen ersten Schritt, nun ist es am Parlament, dieser Botschaft rasch zuzustimmen.

Wer keine Mietzinssenkung erhalten hat, muss aktiv werden und eine Mietzinssenkung einfordern, die sich von der letzten Mietzinsanpassung aus berechnet. Der Mieterinnen- und Mieterverband bietet auf im Ratgeber Mietrecht Informationen und Musterbriefe an sowie ein Tool zur Berechnung des Senkungsanspruchs. Bei Unsicherheiten können sich Mitglieder gratis von den Sektionen des MV beraten lassen.