02.03.2015
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MV  | 
Medienmitteilung

Referenzzinssatz verharrt auf 2 Prozent

Das BWO bestätigte am 2. März erneut den rekordtiefen Referenzzinssatz von 2 Prozent.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Referenzzinssatz auf 2% erneut bestätigt. Seit September 2013 verharrt er auf diesem Rekordtief und die Zinsen sinken langsam aber kontinuierlich weiter. Der Durchschnittssatz liegt mittlerweile bei 1.89%. Das BWO geht davon aus, dass der Referenzzinssatz im Juni 2015 erneut um ein Viertelprozent fallen wird.

Jetzt Mietzinssenkung einfordern

Beruht Ihre Miete bereits auf einem Referenzzinssatz von 2%, wurde also in den letzten 18 Monaten angepasst? Falls Sie in der Zwischenzeit noch keine Senkung erhalten haben oder von der Verwaltung auf später vertröstet wurden, empfehlen wir weiterhin, dass Sie Ihren Senkungsanspruch online prüfen und Ihr Recht einfordern, da keine baldige Zinswende in Sicht ist.

Hier finden Sie alle nötigen Merkblätter und Musterbriefe, um eine Senkung zu verlangen.