01.09.2014
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MV  | 
Mietrecht

Der Referenzzins steht bei rekordtiefen 2 Prozent

Werden Sie jetzt als Mieterin oder Mieter aktiv und schreiben ein Senkungsbegehren an den Vermieter.

Der für den Mietzins massgebende Referenzzinssatz bleibt (wohl noch über längere Zeit) bei rekordtiefen 2 Prozent. Aktuell liegt der Durchschnittssatz aller Hypotheken bei 1.89 Prozent. Von den unglaublich tiefen Zinsen profitierten Mieterinnen und Mieter bisher jedoch kaum.

Mieten steigen trotz tiefen Zinsen

Seit dem Jahre 2008 ist der Referenzzinssatz von 3.5 auf 2 Prozent gefallen. Damit profitieren die Hauseigentümer von tieferen Kapitalkosten. Nur wenige Vermieter und Hausverwaltungen geben diese Kostenreduktion jedoch von sich aus an Mieterinnen und Mieter weiter. Das Resultat: die Bestandesmieten steigen in dieser Zeit kontinuierlich an. Als wichtigster Preistreiber wirken sich hier die teilweise massiven Mietaufschläge bei Neuvermietungen (Anfangsmietzins) aus.

Jetzt Mietreduktion einfordern

Werden Sie als Mieterinnen oder Mieter jetzt selber aktiv. Im Top-Thema Mietzinssenkung ist Schritt für Schritt beschrieben, wie Sie ein Senkungsbegehren an den Vermieter stellen.