Referenzzins weiter auf Rekordtief
Seit Anfang Juni ist der Referenzzinssatz auf dem historischen Rekordtief von 1,5%. Und auf diesem Niveau ist er auch am Freitag, 1. September geblieben. Weil viele Vermieter den Mietzins nicht von sich aus senken, müssen Mieterinnen und Mieter selber aktiv werden. Keine Angst: Dazu ist es noch nicht zu spät!
Wenn Sie seit Juni noch nichts unternommen haben, können Sie weiterhin jederzeit ein Senkungsbegehren auf den nächsten Kündigungstermin stellen. Diesen können Sie in der Regel dem Mietvertrag entnehmen. In unserem Ratgeber Mietrecht finden Sie eine Anleitung und Musterbriefe, wie Sie ein Senkungsbegehren stellen. Berechnen Sie auf dem Mietzinsrechner, wie viel Miete Sie sparen können oder lassen Sie sich von einer Fachperson des MV beraten.
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Sie haben bereits ein Senkungsbegehren gestellt?
Sehr gut. Dann gilt es, die Antwort des Vermieters abzuwarten. Dieser muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Senkungsbegehrens eine Antwort geben. Tut er das nicht, oder sind Sie mit seiner Antwort nicht einverstanden, können Sie innert 30 Tagen ab Erhalt der Antwort oder spätestens 60 Tage ab Versand des Senkungsbegehrens bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks ein Senkungsgesuch einreichen. Bevor Sie das tun, sollten Sie sich allerdings vom Mieterinnen- und Mieterverband beraten lassen.
Mit den Nachbarn reden und Infoflyer für Mietzinssenkung verteilen
Egal, ob Sie noch kein Senkungsbegehren gestellt haben, mitten im Prozess sind und auf Antwort der Verwaltung warten oder alles schon hinter sich haben: Reden Sie mit Ihren NachbarInnen und erklären Sie ihnen, wie einfach es ist, mit einem Brief eine Senkung zu verlangen. VermieterInnen kommen ihrer Verpflichtung eher nach, wenn mehrere HausbewohnerInnen einen Senkungsbrief senden. Hier können Sie kostenlos unseren Infoflyer bestellen und in Ihrem Wohnhaus verteilen.
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