01.09.2017
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MV  | 
Medienmitteilung

Referenzzins: Rekordtief führt zu Ansturm auf Mietzinsrechner

Noch nie haben so viele Mieterinnen und Mieter die Online-Mietzinsrechner benutzt und ein Senkungsbegehren heruntergeladen wie nach der Senkung des Referenzzinssatzes vom 1. Juni. Die Forderung nach tieferen Mieten fand in den Medien und auf der Website des Mieterinnen- und Mieterverbands ein grosses Echo. Wer noch keine Senkung verlangt hat, kann dies jederzeit machen.

Das Bundesamt für Wohnungswesen gab heute bekannt, dass der Referenzzinssatz auf dem historischen Rekordtief von 1.5 Prozent bleibt. Nach der Senkung des Referenzzinssatzes vom 1. Juni hat sich die Besucherzahl auf den Websites des Mieterinnen- und Mieterverbands in den drei Sprachregionen im letzten Quartal mehr als verdoppelt. 50'000 Mal haben Mieterinnen und Mieter den Brief für ein Senkungsbegehren an die Vermieterinnen und Vermieter heruntergeladen. Die Seiten des Mietzinsrechners wurden über 140'000 Mal besucht. Die Beratungsstellen des Mieterinnen- und Mieterverbands haben einen Sondereffort geleistet, um auf die zahlreichen Anfragen zu antworten.

Wer noch keine Mietzinssenkung verlangt hat, kann dies jederzeit nachholen. Die Senkung berechnet sich auf der Basis der letzten Anpassung des Mietzinses. Ist diese vor mehreren Jahren geschehen, führt dies zu einem hohen Senkungsanspruch – teilweise von mehreren Tausend Franken im Jahr. Die Mieterinnen und Mieter können ihr Begehren auf den nächsten Kündigungstermin mit den üblichen Fristen verlangen. Gegenmassnahmen der Vermieterschaft müssen sie keine befürchten: Ihr Begehren schützt sie für drei Jahre. Der Mieterinnen- und Mieterverband berät seine Mitglieder, wenn Unklarheiten bestehen oder dem Senkungsanspruch nicht oder nur teilweise entsprochen wird.

Auf Grund des starken Sinkflugs des Referenzzinssatzes sollten die Mieten heute 7 Milliarden Franken tiefer sein als 2009. In Tat und Wahrheit sind sie aber um 2.5 Milliarden Franken angestiegen. Diese Gelder gehören den Mieterinnen und Mietern und müssen ihnen zukommen.