Referenzzinssatz: Chance auf Mietreduktion für viele Mieter*innen
Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekanntgegeben, dass der Referenzzinssatz von 1,75 % auf 1,5 % gesenkt wird. Diese Änderung ermöglicht es vielen Mieterinnen und Mietern, eine Mietreduktion zu verlangen. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) befürchtet jedoch, dass viele Vermietenden die Zinssenkung erneut nicht unaufgefordert weitergeben werden. Deshalb ruft der Verband alle Mieterinnen und Mieter dazu auf, ihren Anspruch auf eine Mietsenkung zu prüfen und gegebenenfalls aktiv eine Senkung einzufordern.
Eine gute Nachricht
Seit 2008 wird der Referenzzinssatz auf Basis des durchschnittlichen Hypothekarzinses vierteljährlich angepasst. Im Jahr 2023 stieg der Zinssatz in zwei Schritten von 1,25 % auf 1,75 %, was für viele Mieterinnen und Mieter zu Mietzinserhöhungen führte. Mit der heutigen Senkung um 0,25 % haben viele Mieter*innen Anspruch auf eine Mietreduktion von knapp 3 %. «Die steigenden Mietpreise der letzten Jahre haben die Situation vieler Mieterinnen und Mieter stark belastet», erklärt Carlo Sommaruga, Präsident des Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz. «Deshalb ist die Senkung des Referenzzinssatzes eine gute Nachricht.»
Vermieter*innen geben Senkung nur selten weiter
Im Modell der Kostenmiete sind die Hypothekarzinsen ein wichtiger Kostenfaktor und die Koppelung der Mieten an den Referenzzinssatz ist dementsprechend richtig. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Vermietende Erhöhungen rasch weitergeben, während die Senkungen viel zu oft ausbleiben. Mieterinnen und Mieter müssen daher selbst aktiv werden, ihren Anspruch prüfen und eine Reduktion einfordern. «Weniger als ein Viertel der berechtigten Mietenden haben in der Vergangenheit tatsächlich eine Senkung erhalten», kritisiert Michael Töngi, Vizepräsident des Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz. Eigentlich hätten die Mieten zwischen 2008 und 2023 aufgrund mehrfacher Zinssenkungen massiv sinken müssen. Doch statt zu sinken, steigen sie seit Jahren. «Dadurch verlieren Mieterinnen und Mieter Milliardenbeträge – Geld, das ihnen im Haushaltsbudget fehlt.» sagt Töngi. Umso wichtiger ist es, dass die Mietenden ihren Anspruch auf eine Mietreduktion prüfen und gegebenenfalls aktiv einfordern.
Mietzinsrechner hilft Mieter*innen, ihren Anspruch auf Senkung zu prüfen
Damit möglichst alle Mieter*innen mit Anspruch auf eine Mietzinssenkung diese auch einfordern können, hat der Mieterinnen- und Mieterverband eine einfache Möglichkeit geschaffen, den Mietzins zu überprüfen. Unter mzr.mieterverband.ch/senkung können Mieter*innen mit wenigen Klicks berechnen, ob sie eine Mietreduktion zugute haben und wenn ja: wie hoch sie ist. Bereits bei der letzten Erhöhung des Referenzzinssatzes wurde der Mietzinsrechner über 100'000 Mal genutzt. Um alle aktuellen Fragen kurz und knapp zu beantworten, gibt es darüber hinaus auf mieterverband.ch/senkung Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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