Nationalrat zieht nur halbherzige Konsequenzen aus Volksentscheid
Heute hat der Nationalrat zwei parlamentarische Initiativen des ehemaligen HEV-Präsidenten und SVP alt-Nationalrat Hans Egloff behandelt. Die parlamentarische Initiative «Für Treu und Glauben im Mietrecht. Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei Notlage des Mieters» (16.451) wurde glücklicherweise abgeschrieben. Sie hätte es faktisch verunmöglicht, missbräuchliche Anfangsmietzinse anzufechten. Unverständlicherweise hält der Nationalrat jedoch an der parlamentarischen Initiative «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen» (17.493) fest und hat deren Behandlungsfrist bereits zum dritten Mal und bis zur Frühjahrssession 2027 verlängert.
Mit der Abschreibung der ersteren Vorlage zieht das Parlament die richtigen Konsequenzen aus dem Volksentscheid vom November 2024, als die Stimmbevölkerung zwei Vorlagen ablehnte, die den Mieterschutz schwächen wollten. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) begrüsst diesen Entscheid. Dass die Behandlungsfrist der zweiten Vorlage verlängert wurde, kritisiert der MV als Verzögerungstaktik, mit der eine mieterfeindliche Vorlage gerettet werden soll, die gegenwärtig keine Mehrheiten in der Bevölkerung finden würde.
Durch die Hintertür zur Marktmiete
MVS-Vorstandsmitglied und Nationalrätin Jacqueline Badran ordnet den Entscheid des Nationalrates ein: «Die Immobilien-Lobby hat festgestellt, dass sie mit der Vorlage «Für Treu und Glauben im Mietrecht» an der Urne chancenlos wäre. Deshalb konzentriert sie sich nun auf die Vorlage zur Orts- und Quartierüblichkeit. Das Ziel bleibt aber dasselbe: Die Normalisierung missbräuchlicher Mietzinserhöhungen. Und letztlich eine Einführung der Marktmiete durch die Hintertüre.» Es ist davon auszugehen, dass die Annahme der Initiative zu einem weiteren massiven Anstieg der Mieten führen würde, denn Vermietende könnten Mietzinserhöhungen neu mit brancheneigenen Statistiken begründen, statt wie bisher nur aufgrund öffentlicher Daten. Michael Töngi, Nationalrat und ebenfalls Vize-Präsident des MVS, warnt vor den Folgen des Vorstosses: «Eine Annahme der parlamentarischen Initiative würde hunderttausende Mieterinnen und Mieter bedrohen, da Vermietende damit ein neues Instrument erhalten, mit massiven Mietzinserhöhungen ihre Rendite zu maximieren.»
Seit acht Jahren hängig – und wieder hinausgeschoben
Die Initiative wurde 2017 vom damaligen Präsidenten des Hauseigentümerverbands (HEV) und alt Nationalrat, Hans Egloff, eingereicht. Mit dem heutigen Entscheid erhält sie bereits die dritte Fristverlängerung. Der MVS sieht keinen sachlichen Grund für diese erneute Verzögerung. Carlo Sommaruga, Präsident des MVS und Ständerat, hält fest: «Die Behauptung, der Begriff der Orts- und Quartierüblichkeit müsse noch geklärt werden, ist ein Vorwand. Diese Fragen wurden bereits im ersten Bericht der Kommission ausführlich behandelt. Es geht der Immobilienlobby nur darum, auf Zeit zu spielen.»
Der Mieterinnen- und Mieterverband nimmt diese aus seiner Sicht unnötige Fristverlängerung zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, ihre Verzögerungstaktik zu beenden und die parlamentarische Initiative bei nächstmöglicher Gelegenheit ebenfalls abzuschreiben.
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