18.10.2024
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MV  | 
Medienmitteilung

Volle Kraft gegen beide Rauswurf-Vorlagen

Die Umfragen zeigen: Der Ausgang der Abstimmungen über die beiden Rauswurf-Vorlagen am 24. November ist offen. Das Bündnis um den Mieterinnen- und Mieterverband (MW) wird in den nächsten gut fünf Wochen eine engagierte 2xNein-Kampagne führen. Wir lassen es nicht zu, dass die renditegetriebene Immobilien-Lobby das Mietrecht noch weiter schwächt und das Gleichgewicht zulasten der Mietenden verschiebt. Sie wollen die Menschen leichter aus ihrem Zuhause werfen und im Anschluss die Mieten erhöhen können.

Sehr häufig nutzt die renditegetriebene Immobilien-Lobby die Mietendenwechsel dazu, die Miete zu erhöhen. Sie sackt im Schnitt jeden Monat 360 Franken zu viel Miete pro Haushalt ein, wie die Studie des Büro Bass zeigt. Für die kleinen und mittleren Einkommen sind die Mietkosten der mit Abstand grösste Budgetposten.

Kein Wunder investiert die Immobilien-Lobby ein enormes Budget, um den Schutz der Mietenden weiter schwächen zu können. Dabei geht sie perfid und unschweizerisch vor. Die Abbauvorhaben werden in Tranchen aufgeteilt. Am 24. November stimmen wir dank des Referendums des MV über die beiden Rauswurf-Vorlagen ab, zwei weitere Abbau-Vorlagen sind für die Dezembersession der Eidgenössischen Räte vorgesehen.

Das Nein-Bündnis wird mit aller Kraft das Zuhause der über 5 Millionen Mietenden verteidigen. Die renditegetriebene Immobilien-Lobby will ihnen leichter kündigen können, um danach die Mieten zu erhöhen. Dafür betreiben sie Augenwischerei und erzählen Unwahrheiten.

Willkür und Rechtsunsicherheit

Die beiden Rauswurf-Vorlagen ändern an den jetzigen, skandalösen Missständen nichts, die es bei Vermietungsplattformen wie Airbnb gibt und hinter denen meistens die Eigentümer stehen. Denn es ist schon heute verboten, mit der Untermiete Gewinn zu machen. Nötige und wirksame Massnahmen gegen Airbnb – wie ein Verbot von mehr als 90 Tagen Kurzvermietung – bekämpft die Immobilien-Lobby vielerorts.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist schon heute möglich. Wer eine Wohnung vermietet und diese selbst oder für nahe Verwandte nutzen möchte, kann den Mietenden unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. Dazu braucht es kein neues Gesetz. Die vorgeschlagene Regelung bringt nur mehr Willkür und Rechtsunsicherheit.