16.08.2024
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MV  | 
Medienmitteilung

Rechtskommission des Nationalrates greift Kern des Mieterschutzes an

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat die Umsetzung der parlamentarischen Initiativen «Für Treu und Glauben im Mietrecht. Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei Notlage des Mieters» (Egloff, 16.451) und «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen» (Egloff, 17.493) in zwei Vorlagen aufgeteilt und verabschiedet. Der Mieterinnen- und Mieterverband wehrt sich entschieden gegen diese Salamitaktik und massive Verschlechterung des Mieterschutzes, wenn nötig auf dem Referendumsweg.

«Mit der vorgeschlagenen Änderung würde der Verfassungsauftrag zur Bekämpfung missbräuchlicher Mietzinsen (Art. 109 der Bundesverfassung) faktisch ausgehebelt», erklärt Carlo Sommaruga, Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Schweiz. «Die Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeiten und die Verwässerung der Kriterien für ortsübliche Mieten schwächen den Kern des Mieterschutzes massiv und öffnen Tür und Tor für noch höhere Mieten.»

Am 24. November wird das Volk über eine erste massive Schwächung des Mieterschutzes abstimmen – und mit dem Kommissionsentscheid bläst die Immobilien-Lobby bereits zum nächsten Angriff. Das Ziel: Die Profite der Immo-Firmen zu maximieren auf Kosten einer Bevölkerung, die bereits unter steigenden Lebenshaltungskosten leidet.

Stossend ist zudem, dass die Kommission die beiden Vorstösse, welche dieselbe Thematik betreffen, in zwei verschiedene Gesetze aufgeteilt hat. «Damit führt die Immobilienlobby im Parlament ihre perfide Salamitaktik weiter», sagt Michael Töngi, Vizepräsident des MV. «Statt mit offenen Karten zu spielen und eine umfassende Reform des Mietrechts vorzuschlagen, verabschiedet sie jede Gesetzesänderung einzeln. Dies zwingt den MV, gegen jede einzelne Vorlage das Referendum zu ergreifen. Wir verurteilen diese Salamitaktik aufs Schärfste.»

Die geplante Einschränkung des Rechts, missbräuchliche Anfangsmieten anzufechten, ist höchst problematisch. Dieses Instrument ist essenziell, um überhöhte Mietpreise auf ein angemessenes Niveau zu senken und den Anstieg des Mietpreisniveaus zu bremsen. Die geplanten Änderungen gefährden die Rechte der Mieterinnen und Mieter massiv.

Ebenso kritisch ist der Vorstoss zur Festlegung der Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten. Die geplante Reduktion der Vergleichsobjekte verzerrt den Begriff der Üblichkeit und macht den Mieterschutz praktisch wirkungslos. Mit fatalen Vereinfachungen bei der Orts- und Quartierüblichkeit zugunsten der Vermieterschaft würde faktisch die Marktmiete eingeführt und das Prinzip der Kostenmiete aufgegeben. Diese Änderung begünstigt einseitig die Interessen der Vermieterseite.

Die Kommissionsmehrheit lässt die Mieterhaushalte, deren Budget durch die hohen Mieten bereits stark belastet wird, schmählich im Stich. In der Tat würde die Umsetzung der Egloff-Initiativen unweigerlich zu einer weiteren Mietzinsexplosion führen und den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor missbräuchlichen Mieten massiv schwächen.

Der Mieterinnen- und Mieterverband stellt sich entschieden gegen diese Aushöhlung des Mieterschutzes, falls nötig auf dem Referendumsweg.