09.10.2024
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MV  | 
Medienmitteilung

Einfacher rauswerfen, danach Miete erhöhen? 2 x Nein

Am 24. November stimmen wir über zwei mietrechtliche Rauswurf-Vorlagen ab. Die Mehrheit dagegen ist noch nicht gesichert. Das zeigt die erste Umfrage. Mit ihrer namhaften Kampagne wird die breite Allianz rund um den Mieterinnen- und Mieterverband (MV) der Bevölkerung aufzeigen, welche dramatischen Folgen diese zwei Rauswurf-Vorlagen haben. Absender ist die renditegetriebene Immobilien-Lobby. Ihr Ziel ist klar: Einfacher kündigen können, um danach die Mieten zu erhöhen.

Die Schweiz ist mit 2,4 Millionen Miethaushalten (63 Prozent) ein Land von Mieterinnen und Mietern. Die Balance zwischen Vermietenden und Mietenden verschiebt sich seit Jahren zuungunsten der Mieterinnen und Mieter. Nun stehen die nächsten Verschlechterungen bevor. Es geht um Verschärfungen der Untermiete und Vereinfachung der Kündigung bei dringendem Eigenbedarf. Beide Revisionen sind unnötig, beide Rechtsbereiche sind heute schon umfassend und ausreichend ausgestaltet. 

Für ihre Rendite umgeht die Immobilien-Lobby das Mietrecht und treibt die Mieten in die Höhe. Schweizweit sind es Milliarden, die den Haushalten jährlich missbräuchlich aus der Tasche gezogen werden und ihnen im Portemonnaie fehlen - alleine im Jahr 2023 waren es 10,6 Milliarden Franken oder durchschnittlich 360 Franken pro Miethaushalt pro Monat.

Zwei Rauswurf-Vorlagen mit demselben Ziel: Höhere Mieten

«Die Immobilienkonzerne besitzen bereits eine Mehrheit der neueren Mietwohnungen und treiben die Mieten hoch. Dank den beiden Abbauvorlagen wollen sie noch einfacher die Menschen aus ihrem Zuhause rauswerfen können, um danach die Mieten zu erhöhen», sagt Carlo Sommaruga, Präsident MVS. So braucht es keine Verschärfungen bei der Untermiete: Bereits heute ist es verboten, eine Wohnung oder ein Zimmer zu einem überhöhten Preis zu untervermieten – das gilt auch für Vermietungsplattformen. Auch ist eine Untervermietung bereits heute nur mit Einwilligung der Vermieterin oder des Vermieters möglich. Neu wäre hingegen eine Bürokratisierung der Untermiete über neue Formulare, die es der Vermieterschaft bereits bei kleinsten formellen Fehlern ermöglicht, den Hauptmietern innert gerade mal 30 Tagen zu kündigen.

Auch die Verschärfung beim dringenden Eigenbedarf hat einzig zum Ziel, der Mieterschaft einfach zu kündigen, um danach die Miete zu erhöhen. Dass bei Eigenbedarf gekündigt werden darf, ist richtig und auch möglich – zu den üblichen und bewährten Kündigungsmodalitäten des Mietrechts. «Dass aber ‚dringender‘ Eigenbedarf durch ‚bedeutenden und aktuellen‘ Eigenbedarf ersetzt werden soll, schafft Rechtsunsicherheit und mehr Möglichkeiten, aus unklaren Gründen zu kündigen – und danach die Wohnung teurer zu vermieten», sagt Michael Töngi MVS-Viezpräsident.

Das ist erst der erste Streich…

Diese beiden Vorlagen zum Abbau des Mieterinnen- und Mieterschutzes sind Teil einer laufenden Reihe von Angriffen auf das Mietrecht. Weitere Vorlagen zuungunsten der Mietenden sind bereits in der parlamentarischen Beratung. «Dieser schrittweise Abbau beim Mieterinnen- und Mieterschutz ist ein wohl noch nie dagewesener demokratiepolitischer Skandal. Das Stimmvolk soll über einzelne Bereiche entscheiden, statt wie bei uns üblich alle Gesetzesanpassungen gleichzeitig, was eine Gesamtwürdigung ermöglicht,» sagt Sommaruga.

Die breite Allianz gegen diese Abbauvorlagen wehrt sich mit einer engagierten Kampagne für das Zuhause der Menschen.