Mieterinnen- und Mieterverband sagt Ja zum Klimaschutz-Gesetz
Mit dem Klimaschutz-Gesetz, dem indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative, erhält die Schweiz ein Förderprogramm zum Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen, welches Mieterinnen und Mieter finanziell entlastet und dem Klimaschutz dient. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz sagt Ja zum Klimaschutz-Gesetz.
Um die Ziele des Klimaschutz-Gesetzes zu erreichen, über das am 18. Juni 2023 abgestimmt wird, müssen fossile Energien ersetzt werden. Dies betrifft auch Mieter*innen, die in Gebäuden wohnen, die über eine fossile Heizung verfügen. Mit dem neuen Gesetz sollen während 10 Jahren jährlich 200 Millionen Franken für den Ersatz von klimaschädlichen Öl-, Gas- und Elektroheizungen eingesetzt werden. Finanziert wird dies vom Bund, zusätzlich zum bisherigen Gebäudeprogramm der Kantone.
Keine höheren Mieten zu erwarten
«Viele Beispiele zeigen, dass es, wenn man einzig die Heizung ersetzt, wie es das Klimaschutz-Gesetz ermöglicht, zu keinen wesentlichen Mietzinserhöhungen kommt und durch Einsparungen bei den Heizkosten eine allfällige Mietzinserhöhung kompensiert werden kann», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga. «Das bedeutet, dass bei einer Annahme des Klimaschutz-Gesetzes für die Mieter*innen nicht mit höheren Mieten zu rechnen ist.»
Steigende Nebenkosten zeigen Dringlichkeit von Heizungsersatz
«Angesichts der stark gestiegenen Heizkosten, insbesondere bei fossilen Brennstoffen, ist ein Heizungsersatz gerade auch aus Sicht der Mieter*innen dringlicher geworden. Denn die Heizkosten werden direkt auf sie überwälzt», erklärte MV-Vizepräsident Michael Töngi. Mit der Energieknappheit sind die Preise für Gas und Heizöl massiv angestiegen. Der Heizölpreis hat sich zeitweise fast verdoppelt, der Gaspreis ist um rund 60 Prozent angestiegen – wobei es deutliche Unterschiede je nach Region gibt. «Das macht die Umstellung auf eine Heizung mit erneuerbarer Energie rentabler und damit attraktiver», so Töngi.
Keine Leerkündigungen, nur Heizungsersatz!
Klar ist: Eine echte Energiewende ist nur möglich, wenn sie sozial verträglich ist. Viele Mieter*innen fürchten sich zu Recht vor Leerkündigungen aufgrund von energetischen Sanierungen. So haben in den letzten Jahren Tausende ihre Wohnungen und ihr soziales Umfeld verloren, weil ganze Gebäude saniert oder abgerissen wurden. «Das müssen wir in Zukunft unbedingt verhindern, im Interesse der Mieter*innen und des Klimas. Die Förderung des Heizungsersatzes macht eine Sanierung gegenüber einem Abriss und Neubau attraktiver und dies hilft, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Klimapolitische Ziele dürfen nicht in den Verruf geraten, ein Vehikel zur Renditesteigerung durch Leerkündigungen zu sein», so Sommaruga.
Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert deshalb, dass es für Vermieter*innen weder Fördergelder geben soll, wenn sie den Mieter*innen die Wohnung kündigen, noch für Ersatzneubauten. Zudem soll ein Kontrollmechanismus für Mietzinsaufschläge bei Sanierungen eingeführt werden.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?