Keine Gnade für Mieter*innen in finanziellen Engpässen
Heute hat der von der Immobilienlobby dominierte Nationalrat einen Vorstoss abgelehnt, der Mieter*innen mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten entlastet hätte. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) bedauert diesen Entscheid, der gerade jetzt in der wirtschaftlichen Krise wichtig gewesen wäre. Der Vorstoss zielte darauf, Mieter*innen in finanziellen Engpässen vor einem Verlust ihrer Wohnung oder Geschäftsräumlichkeiten zu schützen.
«Mit dem Vorstoss wäre Mieterinnen und Mietern mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten eine kleine Verschnaufpause gewährt worden. Es zeigt sich jedoch einmal mehr, dass die Immobilienlobby in Zeiten der Pandemie jegliche soziale Massnahmen verhindert und nicht bereit ist, einen kleinen Schritt zu machen. Es zählt einzig und allein der Profit.», kommentierte MV-Präsident Carlo Sommaruga den Entscheid. «Dabei wären die finanziellen Interessen der Vermieterinnen und Vermieter mit der neuen Regelung gewahrt worden. Sie hätten keinerlei Verlust gemacht.»
Derzeit ist das Mietrecht sehr streng: Wenn die Miete nicht fristgerecht bezahlt wird, kann die Vermieterseite innerhalb von 30 Tagen eine Kündigung androhen. Wenn die Miete nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann die Vermieterin oder der Vermieter den Mietvertrag innerhalb von einer sehr kurzen Frist von 30 Tagen kündigen und die Mieterseite kann sich praktisch nicht dagegen wehren. Selbst wenn sie die Mietrückstände bezahlt, kann nach dem Versand der Kündigung nichts mehr unternommen werden.
Probefrist bei Zahlungsausfall
Nationalrat und MV-Vorstandsmitglied Christian Dandrès (GE) wollte der Mieterseite deshalb einen Ausweg bieten. Sein Vorstoss zeichnete folgende Lösung auf: Wenn die Mieterschaft innerhalb einer bestimmten Frist die Mietrückstände begleicht, wird eine sechsmonatige Probefrist angesetzt. Sofern es während dieser sechs Monate nicht zu erneuten Zahlungsrückständen kommt, wird die Kündigung gegenstandslos.
Mit der wirtschaftlichen und finanziellen Krise haben mehr und mehr Mieter*innen Schwierigkeiten, ihre Miete zu bezahlen. In diesem Kontext hätte ein solches Recht auf eine zweite Chance dafür gesorgt, dass sie ihre Wohnung oder Geschäftsräumlichkeiten nicht verlieren.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?