19.06.2021
-
MV  | 
Medienmitteilung

Illegale Renditen bei Mieten sollen periodisch kontrolliert werden

Das Mietrecht erlaubt Vermieter*innen, mit der Miete eine beschränkte Rendite zu erzielen. In der Realität liegen die Renditen vieler Vermieter*innen jedoch oftmals deutlich höher als erlaubt. Dies ist illegal, wird aber bis anhin kaum kontrolliert und entzieht den Mieterhaushalten jährlich Milliarden von Franken. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) begrüsst deshalb die Einreichung eines Vorstosses im Parlament, der eine periodische Revisionspflicht der Mietrendite für Vermieter*innen einführen will, die drei oder mehr Wohnungen vermieten.

Das Bundesgericht legt heute fest, was als übersetzte Miete gilt. Basierend auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.25% liegt die gesetzlich zulässige Nettorendite des Mietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen aktuell bei 3.25% (vor dem mieterfeindlichen Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2020 lag die die zulässige Rendite sogar bei nur 1.75%). «In Realität erzielen heute jedoch viele Vermieter*innen Renditen in zweistelliger Höhe. Besonders auffällig ist dies bei den grossen Immobiliengesellschaften. Für den Mieterinnen- und Mieterverband ist es inakzeptabel, dass das Gesetz nicht durchgesetzt wird und solche gesetzeswidrigen Renditen nicht besser kontrolliert werden», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga.

Milliardenraub an Mieter*innen

«Mieterhaushalte in der Schweiz werden so jährlich Milliarden von Franken beraubt. Dies schmälert das Haushaltsbudget und die Kaufkraft der Mieter*innen enorm. Wir sind nicht länger bereit zuzusehen, wie sich viele Vermieter*innen ohne Konsequenzen widerrechtlich bereichern», sagte Sommaruga weiter.

Rendite soll periodisch kontrolliert werden

Im National- und im Ständerat haben MV-Vorstandsmitglied Jacqueline Badran und MV-Präsident Carlo Sommaruga gleichzeitig einen Vorstoss eingereicht, der sicherstellen soll, dass künftig missbräuchliche Mietzinse durch übersetzte Renditen verhindert werden. «Für Vermieter*innen, die drei oder mehr Wohnungen vermieten, soll eine periodische Revisionspflicht eingeführt werden, um die erzielten Renditen zu kontrollieren», so Sommaruga. «Das Konzept der periodischen Revisionspflicht ist bekannt bei der periodischen AHV-Revision sowie der Mehrwertsteuer-Revision und entspricht einem allseits anerkannten und unbürokratischen Vorgehen. Die Kontrollen können (analog der Mehrwertsteuer-Revision, die von der eidgenössischen Steuerverwaltung vorgenommen wird) vom Bundesamt für Wohnungswesen durchgeführt werden.

Der Vorstoss