16.06.2021
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MV  | 
Medienmitteilung

Beim Klimaschutz den Mieterschutz verstärken!

Nach der Angstkampagne der Gegner*innen des CO2 Gesetz ist es aus Sicht des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) wichtig, künftig dem Mieterschutz beim Klimaschutz noch mehr Gewicht zu verleihen. Massive Mietpreissteigerungen oder gar Kündigungen aufgrund von energetischen Sanierungen können mit entsprechenden gesetzlichen Leitplanken verhindert werden. Der Verband lanciert ein Paket von parlamentarischen Vorstössen und erwartet breite Unterstützung für diese Vorschläge.

MV-Präsident Carlo Sommaruga, MV-Vizepräsident Michael Töngi, sowie die beiden MV-Vorstandsmitglieder Christian Dandrès und Balthasar Glättli reichen vier parlamentarische Vorstösse ein, welche Mieter*innen in der Schweiz vor negativen Auswirkungen bei der Umsetzung des Klimaschutzes schützen sollen.

Schutz vor Leerkündigungen bei Sanierungen

Die Motion von Carlo Sommaruga verlangt, dass bei einem neuen CO2-Gesetzesentwurf von Anfang an konkrete Regelungen zur Verhinderung von Leerkündigungen und missbräuchlichen Mieterhöhungen bei der Durchführung von energetischen Sanierungsmassnahmen in Mietliegenschaften aufgenommen werden. Ergänzend fordert die parlamentarische Initiative von Christian Dandrès, dass Mieter*innen, die von einer Leerkündigung betroffen sind, ähnliche Rechte erhalten wie Arbeitnehmer*innen, bei denen eine Massenentlassung vorgesehen ist. Dies würde u.a. eine zwingende Rücksprache mit den Mieter*innen vor den Kündigungen beinhalten sowie die Möglichkeit für die Mieter*innen, Vorschläge zu formulieren, wie die Zahl der Kündigungen vermieden oder begrenzt werden kann, sowie wie deren Folgen abgemildert werden können.

Sanierungen im bewohnten Zustand statt Ersatzneubauten

Das Postulat von Balthasar Glättli verlangt vom Bundesrat zu prüfen, mit welchen Massnahmen Sanierungen von Gebäuden im bewohnten Zustand gefördert und damit Abrisse und Ersatzneubauten verhindert werden können. Studien zeigen, dass Sanierungen klimafreundlicher sind als Neubau. Sanieren statt abreissen ist nicht nur aus klimapolitischer Sicht sinnvoll, sondern auf für die Mieter*innen. Eine Fassadenisolation mit einem Austausch des Heizungssystems ist im bewohnten Zustand möglich respektive mit einem temporären Ersatzangebot überbrückbar. Bei Ersatzneubauten verlieren die Mieter*innen jedoch ihre Wohnung und die Wohnungen in den Neubauten werden sodann zu einem viel höheren Preis vermietet.

Schutz vor Mietzinserhöhungen: Mietrechtliche Überwälzungssätze senken

Die Initiative von Michael Töngi bezweckt die stärkere Begrenzung von Mietzinsaufschlägen bei Sanierungen. Heute gelten laut Verordnung bei umfassenden Sanierungen pauschal 50 bis 70 Prozent der Kosten als wertvermehrende Investitionen und können auf den Mietzins überwälzt werden. Gemäss einer Studie der Hochschule Luzern ist dieser Satz jedoch erwiesenermassen zu hoch. Die Überprüfung ergab, dass der Anteil der werterhaltenden Investitionen meistens höher ist. Der Vorstoss von Michael Töngi fordert deshalb eine Senkung des mietrechtlichen Umwälzungssatzes auf 35 bis 55 Prozent, was den realen Werten entspricht.