21.06.2021
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MV  | 
Medienmitteilung

2. Monitoringbericht Geschäftsmieten: Nur 29 Prozent der Mieter*innen erhielten Hilfe der Vermieter*innen

Der neue Monitoringbericht des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten im 2. Lockdown der Covid-19-Pandemie zeigt: Nur 29 Prozent der Geschäftsmieter*innen haben Hilfe der Vermieterseite erhalten. Die Kritik des Mieterinnen- und Mieterverband (MV), dass ein Grossteil der Vermieter*innen in der Krise wenig Solidarität zeigt, bestätigt sich. Die Vermieterseite hält sich in der Krise schadlos auf Kosten des Gewerbes und der Steuerzahler*innen, welche indirekt Millionen an die Vermieter*innen zahlen.

«Die grosse Mehrheit der Vermieter*innen ist ihren Mieter*innen in der Krise nicht entgegengekommen, entgegen den Behauptungen der Immobilienlobby», kommentierte MV-Präsident Carlo Sommaruga den neuen Monitoringbericht des BWO. So kam es nur in 29 Prozent der Fälle zu einem Entgegenkommen gegenüber den Mietenden, die von der Pandemie betroffen waren. Das ist noch weniger als im 1. Lockdown, wo 31 Prozent ein Entgegenkommen der Vermieterseite finden konnten. «Zudem ist das Entgegenkommen der Vermieterseite nicht immer eine Mietzinsreduktion. Es kann sich auch nur um eine Stundung der Miete handeln, womit das Problem, sprich: die Mietzahlung, lediglich etwas hinausgeschoben wird.»

Vermieter*innen profitieren schon wieder

«Viele Vermieter*innen lehnten sich zurück und liessen die Steuerzahler*innen via die Härtefallgelder für die ausstehenden Mieten bezahlen», sagte Sommaruga. «Das ist eine weitere Verschiebung von Finanzmitteln zu denjenigen Akteuren, die in den letzten Jahren ohnehin bereits überproportional profitiert haben. Sei dies durch nicht weitergegebene Mietzinssenkungen im Milliardenhöhe im Zusammenhang mit dem gesunkenen Referenzzinssatz, oder mit hohen illegalen Renditen auf den Mietpreisen, die den Mieterhaushalten ebenfalls jährlich Milliarden von Franken entziehen.»

Situation verschärfte sich im 2. Lockdown

Gewerbetreibende Mieter*innen hatten im 2. Lockdown vermehrt Schwierigkeiten, ihre Geschäftsmiete zu bezahlen. Hatten im ersten Lockdown laut dem 1. Monitoringbericht des BWO noch 25 Prozent grosse oder sehr grosse Schwierigkeiten, waren es im 2. Lockdown 30 Prozent. Besonders betroffen waren im 2. Lockdown folgende Branchen: Gastronomie und Beherbergung, Detailhandel, Unterhaltung und wirtschaftliche Dienstleistungen.

Wenig Dialog

«Mieter*innen fragten im 2. Lockdown etwas weniger nach Mieterlassen oder sonstigen Lösungen nach. Wir vermuten einerseits aufgrund der Härtefallhilfen, die neu zur Verfügung standen, andererseits aber auch aufgrund von schwierigen Erfahrungen mit den Vermieter*innen im 1. Lockdown», so Sommaruga. «Es hat sich klar gezeigt: die Mieter*innen sind in dieser Krise am kürzeren Hebel.» In 47 Prozent der Fälle gab es im 2. Lockdown gar keinen Dialog betreffend der Geschäftsmieten zwischen den beiden Parteien, im 1. Lockdown waren es noch 40 Prozent gewesen.

Rechtlicher Weg als nächster Schritt

«Wir raten nach wie vor allen Geschäftsmieter*innen, die nach einem Gespräch keine Lösung mit der Vermieterseite gefunden haben, sich auf dem rechtlichen Weg zu wehren, auch wenn dieser Weg leider keine rasche Lösung verspricht. Erste Verhandlungen vor Gericht stimmen uns aber hoffnungsvoll, dass am Ende den Mieter*innen ein beträchtlicher Teil der Mietkosten erlassen werden wird», so Sommaruga. Der Mieterinnen- und Mieterverband berät seine Mitglieder in rechtlichen Belangen rund um die Geschäftsmieten.