Parlament muss nun mit Covid-19-Geschäftsmietegesetz rasch Klarheit schaffen
Heute hat der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz an das Parlament veröffentlicht. Von den Geschäftsschliessungen betroffene Gewerbler*innen, die Schwierigkeiten haben, ihre Mieten zu bezahlen, warten seit Monaten auf eine Bundeslösung. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) fordert deshalb das Parlament auf, das Gesetz nun rasch zu verabschieden und damit für Betroffene in der ganzen Schweiz endlich Klarheit zu schaffen.
«Viele Geschäfte haben bezüglich der Bezahlung der Mieten nach wie vor keine Lösung mit der Vermieterseite gefunden, etwa, weil sich die Vermieterseite schlicht weigert, der Mieterseite entgegenzukommen. Die Betroffenen können nicht mehr länger warten. Viele Restaurants, Coiffeursalons, Gesundheitspraxen und andere Geschäfte sind dringend auf Unterstützung angewiesen. Wir erhalten von Geschäftsmieterinnen und -mietern laufend Berichte von Konkursen ihrer Geschäfte», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga. «Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert deshalb das Parlament auf, das befristete Bundesgesetz nun in der Wintersession dringlich zu erklären, zu verabschieden und damit für die Betroffenen Klarheit zu schaffen. Das Gesetz könnte sofort in Kraft treten und die Betriebe endlich finanziell entlastet werden.»
Zähes Ringen
Die Botschaft des Bundesrates übernimmt die 40-/60-Lösung, auf die sich das Parlament nach zähem Ringen geeinigt hatte: Damit würden Mieter*innen für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit 40 Prozent der Miete bezahlen und Vermieter*innen 60 Prozent des Mietzinses tragen.
Finanzielle Entlastung
Diese 40-/60-Prozent-Lösung verkennt zwar, dass juristisch für zwangsgeschlossene Betriebe keine Miete geschuldet ist und dies gerichtlich eingefordert werden kann. Dies hatte ein vom Mieterinnen- und Mieterverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gezeigt. Die 40-/60-Lösung bietet jedoch einem Grossteil der von den Covid19-Massnahmen betroffenen Geschäftsmieter*innen zumindest eine gewisse finanzielle Entlastung und schafft eine schweizweit geltende Regelung für all diejenigen Fälle, wo es bisher keine Einigung mit der Vermieterseite gab und keine kantonalen oder kommunalen Regelungen zum Zug gekommen sind.
Die 40-/60-Prozent-Lösung
Die Lösung gilt für die Zeit, in welcher die Geschäftslokale aufgrund der Covid19-Massnahmen geschlossen bleiben mussten. Für Geschäfte mit einer Miete bis 20'000 CHF pro Monat sind von Mieterseite 40 Prozent der Mieten geschuldet. Die Vermieterseite muss dabei auf 60 Prozent der Miete verzichten. Für Mieten ab 15'000 CHF können sowohl Vermieterseite wie auch Mieterseite von einen Opt-out Gebrauch machen und eigene Lösungen suchen bzw. den gerichtlichen Weg gehen. Positiv an der Lösung ist, dass sie auch für Betriebe gilt, die indirekt aufgrund der Anordnung des Bundes Einbussen hatten, namentlich im medizinischen und paramedizinischen Bereich (z.B. Physiotherapiepraxen). Die Lösung ist subsidiär: In Fällen, wo zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen bereits eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, behält diese ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen
Botschaft des Bundesrates
Rechtsgutachten des Mieterinnen- und Mieterverbandes
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