Nationalrat muss bei Geschäftsmieten Kohärenz zeigen
Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats hat heute beim Covid-19-Geschäftsmietegesetz das Eintreten verweigert. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) kritisiert dies scharf. Nachdem das Parlament im Juni die Erarbeitung eines Gesetzes in Auftrag gegeben hat, muss dies nun auch umgesetzt werden. Weiterhin haben Tausende von Geschäftsmieter*innen keine Lösung mit der Vermieterseite gefunden. Der MV fordert vom Nationalrat, dass er in der Sondersession im Oktober auf das Geschäftsmietegesetz eintritt, damit dieses möglichst rasch verabschiedet werden kann und damit für die Betroffenen Klarheit geschaffen wird.
In der Junisession hat eine Mehrheit des Parlaments dem Bundesrat den Auftrag gegeben, ein Gesetz zu erarbeiten, dass die 40-/60-Prozent-Lösung übernimmt, auf die sich das Parlament nach zähem Ringen geeinigt hatte. Mit dem neuen Covid-19-Geschäftsmietegesetz würden Mieter*innen für die Periode der angeordneten Schliessung ihres Lokals 40 Prozent der Miete bezahlen und Vermieter*innen 60 Prozent des Mietzinses tragen. Dabei handelt es sich um eine politische Lösung, die aus Sicht des MV akzeptabel ist, um lange und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, die aus rechtlicher Sicht möglich sind.
Der am Mittwoch veröffentlichte Monitoring-Bericht des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten in der Covid-19-Pandemie zeigt, dass nur 31 % der Geschäftsmieter*innen von der Vermieterseite ein Entgegenkommen bei den Mieten erhalten haben. «Es bleiben weiterhin Tausende von Fällen in der ganzen Schweiz ohne Lösung», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga. «Restaurants, Coiffeursalons, Gesundheitspraxen, Fitnesscenter und andere Geschäfte - sie alle sind auf eine klare Regelung angewiesen. Für diese Gewerbler*innen braucht es dringend das neue Geschäftsmietegesetz. Es würde eine wichtige finanzielle Entlastung ermöglichen und könnte Konkurse verhindern.»
Die Vernehmlassung zum Geschäftsmietegesetz zeigte, dass die betroffenen Kreise die Notwendigkeit des Gesetzes klar bejahen. Dazu zählen Vereinigungen der Gastro-, Event- und Handelsbranche, der Fitness-, Coiffeur- und Gesundheitsbranche sowie ein Teil der Hauseigentümerseite.
Der MV fordert den Nationalrat auf, in der Sondersession vom 29. Oktober auf das Gesetz einzutreten, so dass es möglichst rasch verabschiedet werden kann. «Das Gesetz kommt nicht zu spät, wenn das Parlament seinen eigenen Auftrag ernst nimmt. Wenn das befristete Bundesgesetz in der Wintersession dringlich erklärt und verabschiedet wird, könnte es sofort in Kraft treten und die Geschäfte endlich finanziell entlastet werden», so Sommaruga.
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