29.10.2020
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MV  | 
Medienmitteilung

Nationalrat lässt Geschäftsmieter*innen hoffen

Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) ist erleichtert über den heutigen Entscheid des Nationalrats zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Eine knappe Mehrheit des Rates hat ein Eintreten auf das Gesetz entschieden und gibt damit den Geschäftsmieter*innen neue Hoffnung. Tausende von ihnen haben bisher keine Lösung mit der Vermieterseite gefunden und stecken in ernsten finanziellen Schwierigkeiten. Nun muss auch der Ständerat nachziehen, so dass das Gesetz möglichst rasch unter Dach und Fach gebracht werden kann.

Mit einem Stimmenverhältnis von 91:89 Stimmen (4 Enthaltungen) hat der Nationalrat heute ein Eintreten auf das neue Covid-19-Geschäftsmietegesetz beschlossen. «Auch angesichts der 2. Welle der Pandemie und der besorgniserregenden finanziellen Situation vieler Betrieben, die wegen der Corona-Krise herbe Verluste einfahren, sind wir sehr froh, dass der Nationalrat bereit ist, den Geschäftsmieter*innen diese minimale Unterstützung zukommen zu lassen», kommentierte MV-Präsident Carlo Sommaruga den Entscheid.

Betroffene klar für das Gesetz

Die Vernehmlassung zum Geschäftsmietegesetz hatte gezeigt, dass die betroffenen Kreise die Notwendigkeit des Gesetzes klar bejahen. Dazu zählen Vereinigungen der Gastro-, Event- und Handelsbranche, der Fitness-, Coiffeur- und Gesundheitsbranche sowie ein Teil der Hauseigentümerseite.

Eine kürzlich von Bundesrat in Auftrag gegebene Studie zur Situation der Geschäftsmieten in der Covid-19-Pandemie zeigte zudem, dass nur 31 % der Geschäftsmieter*innen bisher von der Vermieterseite ein Entgegenkommen bei den Mieten erhalten haben. «Es bleiben weiterhin Tausende von Fällen in der ganzen Schweiz ohne Lösung», sagte Sommaruga. «Restaurants, Coiffeursalons, Gesundheitspraxen, Fitnesscenter und andere Geschäfte - sie alle sind nach wie vor auf eine klare Regelung angewiesen, welche das neue Geschäftsmietegesetz bietet. Es würde eine wichtige finanzielle Entlastung ermöglichen und könnte Konkurse verhindern.»

Der Ball liegt nun beim Ständerat

Der MV fordert den Ständerat auf, in der Wintersession ebenfalls auf das Gesetz einzutreten, so dass es möglichst rasch verabschiedet werden kann. «Wenn das befristete Bundesgesetz in der Wintersession dringlich erklärt und verabschiedet wird, könnte es sofort in Kraft treten und die Geschäfte endlich finanziell entlastet werden», so Sommaruga.

Unverständlicher Widerstand der Immobilienlobby

«Wir hoffen sehr, dass das Gesetz auch im Ständerat durchkommt», sagte Sommaruga. Denn die Immobilienlobby macht seit Monaten mobil gegen das Gesetz. «Der Widerstand der Immobilienbranche gegen das Gesetz ist jedoch absurd, da der Teilmieterlass für die Vermieterseite aufs Jahr zu höchstens 2% Mietausfällen führen würde. Auf die Lebensdauer einer Immobilie von 100 Jahren wäre dieser Ausfall minim.» Die Immobilienbranche hat in den letzten 15 Jahren wirtschaftlich massiv von steigenden Geschäftsmieten und gleichzeitig historisch tiefen Zinsen profitiert. «Die Vermieterseite könnte also einen solchen Mietausfall ohne Probleme schultern.»

Die 40-/60-Prozent-Regelung

Mit dem neuen Covid-19-Geschäftsmietegesetz sollen Mieter*innen für die Periode der angeordneten Schliessung ihres Lokals 40 Prozent der Miete bezahlen und Vermieter*innen 60 Prozent des Mietzinses tragen. Dabei handelt es sich um eine politische Lösung, die aus Sicht des MV akzeptabel ist, um lange und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, die aus rechtlicher Sicht möglich sind.