02.03.2020
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MV  | 
Medienmitteilung

Jetzt müssen die Mieten um mindestens eine Milliarde Franken sinken!

Erstmals seit Juni 2017 sinkt der Referenzzinssatz per 3. März 2020 um ein Viertelprozent auf neu 1.25 Prozent. Damit haben Mieterinnen und Mieter den Anspruch, dass ihre Mieten gesenkt werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert die Vermieter auf, die Mieten umgehend zu senken.

Per 3. März 2020 sinkt der Referenzzinssatz von 1.5 Prozent auf neu 1.25 Prozent. Mit der Senkung des Referenzzinssatzes haben Mieterinnen und Mieter den Anspruch, dass ihre Mieten gesenkt werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert deshalb die Vermieter auf, die Mieten umgehend zu senken. Gemäss Mietrecht ist die Änderung des hypothekarischen Referenzzinssatzes massgebend für Mietzinsanpassungen. Der Referenzzinssatz stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet.

Die Senkung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent bedeutet umgerechnet, dass die Mieten schweizweit um eine Milliarde Franken gesenkt werden müssen. Berücksichtigt man die Periode seit 2009, dann hätten die Mieten aufgrund von insgesamt neun Senkungen des Referenzzinssatzes um rund 8.5 Milliarden Franken sinken müssen.

Mieterinnen und Mieter müssen aktiv werden

Die meisten Mieterhaushalte könnten mit der aktuellen Senkung pro Jahr mehrere hundert Franken Miete einsparen. Weil der Grossteil der Vermieter die Mieten jedoch nicht von sich aus senkt, müssen die Mieterinnen und Mieter ihren Anspruch auf die Mietzinssenkung schriftlich beim Vermieter einfordern. Dies gilt auch für frühere Mietzinssenkungen, die noch nicht eingefordert worden sind.

Mietzinsrechner und Beratungsangebote

Der Mieterinnen und Mieterverband stellt einen Online-Mietzinsrechner zur Verfügung, mit dem die Höhe der zu erwartenden Mietzinssenkung berechnet werden kann. Der Verband steht zudem mit Beratungsangeboten zur Verfügung.