08.06.2020
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MV  | 
Medienmitteilung

Geschäftsmieten: Ständerat stimmt nationaler Lösung zu – Mieterverband fordert rasche Umsetzung des Gesetzes

Heute hat sich der Ständerat in der umstrittenen Frage der Geschäftsmieten mit 20 Ja-, 19 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen ebenfalls für die nationale 40-/60-Prozent-Lösung ausgesprochen. Diese bietet einem Grossteil der von den Covid19-Massnahmen betroffenen Geschäftsmieter*innen eine gewisse finanzielle Entlastung und bringt endlich die geforderte schweizweite Gleichbehandlung. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) fordert den Bundesrat auf, das befristete Gesetz wenn möglich bereits in der nächsten Session zur Abstimmung zu bringen. Wenn das Gesetz dringlich erklärt wird, könnte es sofort in Kraft treten und damit würde die nötige Hilfe rasch bei den Betroffenen eintreffen.

«Die Betroffenen können nicht länger warten. Viele Restaurants, Coiffeursalons und andere Geschäfte sind dringend auf Unterstützung angewiesen, wollen sie nicht Konkurs gehen. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, den Entscheid des Parlaments nun möglichst rasch umzusetzen und das befristete Bundesgesetz wenn möglich bereits in der Herbstsession zur Abstimmung zu bringen», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga.

Die 40-/60-Prozent-Lösung geht hinter die politische Kompromiss-Forderung des MV zurück, der gefordert hatte, dass von Mieterseite maximal 30 Prozent der Geschäftsmieten geschuldet sind. «Das Parlament ist der Immobilienbranche, die in den letzten zwei Monaten intensiv lobbyiert hat, weit entgegengekommen», so Carlo Sommaruga. «Die Lösung verkennt, dass juristisch für zwangsgeschlossene Betriebe keine Miete geschuldet ist und dies gerichtlich eingefordert werden kann. Dies hatte ein vom Mieterinnen- und Mieterverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gezeigt.»

Die 40-/60-Prozent-Lösung

Die nun vom Parlament beschlossene Lösung gilt für die Zeit, in welcher die Geschäftslokale aufgrund der Covid19-Massnahmen geschlossen bleiben mussten. Für Geschäfte mit einer Miete bis 20'000 CHF pro Monat sind von Mieterseite 40 Prozent der Mieten geschuldet. Die Vermieterseite muss dabei auf 60 Prozent der Miete verzichten. Für Mieten ab 15'000 CHF können sowohl Vermieterseite wie auch Mieterseite von einem Opt-out Gebrauch machen und eigene Lösungen suchen bzw. den gerichtlichen Weg gehen. Positiv an der Lösung ist, dass sie auch für Betriebe gilt, die indirekt aufgrund der Anordnung des Bundes Einbussen hatten, namentlich im medizinischen und paramedizinischen Bereich (z.B. Physiotherapiepraxen). Die Lösung ist subsidiär: In Fällen, wo zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen bereits eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, behält diese ihre Gültigkeit.