Geschäftsmieten: Nationalrat spricht sich für nationale Lösung aus
In der hoch umstrittenen Frage der Geschäftsmieten hat sich der Nationalrat heute mit 98 Ja-, 84 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen für eine 40-/60-Prozent-Lösung ausgesprochen. Ein zweiter Vorschlag, nach dem die Geschäftsmieter*innen nur 30 Prozent der geschuldeten Mieten hätten bezahlen müssen, wurde zurückgezogen. Die heute vom Nationalrat verabschiedete Lösung stellt eine schweizweite Gleichbehandlung der von den Covid19-Massnahmen betroffenen Geschäftsmieter*innen sicher und bietet einem Grossteil von ihnen eine gewisse finanzielle Entlastung. Gleichzeitig geht die Lösung weit hinter die politische Kompromiss-Forderung des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) zurück, der gefordert hatte, dass maximal 30 Prozent der Geschäftsmieten geschuldet sind. Dies umso mehr, da juristisch davon auszugehen ist, dass für zwangsgeschlossene Betriebe keine Miete geschuldet ist.
«Für die meisten Mieter*innen von Restaurants, Coiffeursalons und anderen Geschäften ist nun eine schweizweit geltende Lösung bei den Geschäftsmieten auf der Zielgeraden. Allerdings muss der Ständerat diese auch noch beschliessen. Leider ist der Nationalrat bei der Aufteilung der Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen der Immobilienbranche, die in den letzten zwei Monaten im Parlament intensiv lobbyiert hat, weit entgegengekommen», so MV-Präsident Carlo Sommaruga. «Die Lösung des Nationalrats verkennt, dass juristisch für zwangsgeschlossene Betriebe keine Miete geschuldet ist und dies gerichtlich eingefordert werden kann. Dies hatte ein vom Mieterinnen- und Mieterverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gezeigt.»
Lösung gilt auch für indirekt Betroffene
Für Geschäftsliegenschaften mit einer Miete bis 20'000 Franken pro Monat, die aufgrund der Covid19-Massnahmen zwangsgeschlossen sind, sind nach der Lösung des Nationalrats von Mieterseite 40 Prozent der Mieten geschuldet. Die Vermieterseite muss dabei auf 60 Prozent der Miete verzichten. Für Mieten ab 15'000 Franken können sowohl Vermieterseite wie auch Mieterseite von einen Opt-out Gebrauch machen und eigene Lösungen suchen bzw. den gerichtlichen Weg gehen. Positiv an der Lösung ist, dass sie für maximal zwei Monate auch für Betriebe gilt, die indirekt aufgrund der Anordnung des Bundes Einbussen hatten, namentlich im medizinischen und paramedizinischen Bereich (z.B. Physiotherapiepraxen). Die Lösung ist zudem subsidiär: In Fällen, wo zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen bereits eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, behält diese ihre Gültigkeit. Nächsten Montag debattiert der Ständerat nochmals über den Lösungsvorschlag.
Von diesem Gutachten spricht MV-Präsident Carlo Sommaruga:
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