01.09.2022
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News

Achtung QR-Rechnung!

Der Schweizer Zahlungsverkehr wird umgekrempelt: Ab dem 1. Oktober werden keine herkömmlichen Einzahlungsscheine mehr verarbeitet. Das könnte sich auf Ihre Mietzinszahlung auswirken. So sorgen Sie vor.

Auf Ende September gibt es im Schweizer Zahlungsverkehr eine Umstellung: Ab dem 1. Oktober können nur noch Zahlungen mit einem QR-Code ausgeführt werden. Die herkömmlichen orangen und roten Einzahlungsscheine werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeitet.

Achtung: Die neue Praxis hat insbesondere auch einen Einfluss auf Daueraufträge, die auf Einzahlungsscheinen basieren. Wer die Miete also per Dauerauftrag bezahlt, muss diesen unter Umständen anpassen – dann nämlich, wenn nur eine Kontonummer angegeben ist. Ist jedoch eine IBAN oder eine QR-IBAN hinterlegt, muss nichts geändert werden, der Dauerauftrag wird auch nach der Umstellung auf QR-Rechnung verarbeitet.

Die neuen QR-Rechnungen für die Zahlung der Miete müssen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Wer bis jetzt keine QR-Rechnung erhalten hat, sollte deshalb unbedingt nachfragen. Sollte keine Reaktion erfolgen, lohnt sich eine zweite Nachfrage per eingeschriebenen Brief.

Ab dem 1. Oktober werden Mietzinse, die mit herkömmlichem Einzahlungsschein eingezahlt werden, laut der Post nicht mehr überwiesen. Rechtlich gesehen befinden sich Mieter*innen in Zahlungsrückstand, wenn sie die Miete nicht bezahlen. Kein Zahlungsrückstand liegt jedoch vor, wenn er von der Vermieterschaft selber verschuldet ist, weil sie auch auf Nachfrage keine neuen Einzahlungsscheine geliefert hat oder selber mitteilt, dass sie nicht rechtzeitig liefern kann. 

Wie erkenne ich, ob mein Dauerauftrag für die Miete betroffen ist?

So prüfen Sie, ob ein Dauerauftrag angepasst werden muss:

Dauerauftrag muss nicht angepasst werden – sofern Sie keine QR-Rechnung erhalten
Ist eine IBAN oder eine QR-IBAN hinterlegt (z.B. CH12 3456 7890 1234 5678 9), müssen Sie nichts unternehmen. Der Dauerauftrag wird auch nach der definitiven Umstellung auf QR-Rechnung weiterhin verarbeitet.

Dauerauftrag muss gelöscht und neu erfasst werden
Ist eine Kontonummer hinterlegt (z.B. 01-XXXXXX-X / 03-XXXXXX-X), basiert dieser Dauerauftrag auf einem orangen (ESR) Einzahlungsschein. Sie müssen diesen ersetzen, so dass eine QR-IBAN resp. eine QR-Referenz anstelle der Kontonummer aufgeführt ist.

(Quelle: Postfinance)