Kompromiss beim Erlass von Geschäftsmieten? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Geschäftsraummieter*innen, die wegen der bundesrätlichen Massnahmen schliessen mussten, sollen einen Mietzinserlass von 60 Prozent erhalten. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben diese Motion der Wirtschaftskommission (WAK) gutgeheissen.
Doch was heisst das konkret für die Geschäftsraummieter*innen?
Nun liegt der Ball wieder beim Bundesrat, der den nötigen Gesetzesentwurf ausarbeiten muss, der frühestens im September den Räten noch einmal zur Abstimmung vorgelegt wird. Erst dann wäre dieses Gesetz gültig. Angesichts der sehr knappen Mehrheitsverhältnisse ist also noch nichts im Trockenen und es bleiben Fragen offen:
Die wichtigsten Fragen und Antworten
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- Muss ich meine Geschäftsmiete trotzdem bezahlen?
- Muss ich nach der Entscheidung des Parlaments, die Gewerbemieten während der Schliessungsperiode aufgrund von Covid-19 auf 40% zu senken, trotzdem meine volle Miete für den betreffenden Zeitraum bezahlen?
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- Kantonale Unterschiede
- Mein Kanton bietet den vom Lockdown betroffenen Geschäftsraummietenden keine Hilfe an. Was soll ich unternehmen?
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- Vermieter*in weigert sich
- Meine Vermieterschaft ist nicht bereit, sich auf eine 40/60-Lösung einzulassen. Welche Möglichkeiten habe ich?
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Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?