20.06.2019
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MV  | 
Medienmitteilung

Kriegserklärung gegen die Mieterinnen und Mieter

Der Nationalrat handelt völlig verantwortungslos, indem er einen Vorschlag für eine ausgewogene Überprüfung der Mietsatzregeln ablehnt und drei parlamentarische Initiativen der Immobilienverbände annimmt, welche die Missbrauchsbekämpfung im Mietrecht massiv schwächen. Die Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz wird keine Einschränkung der ohnehin schon unzureichenden Rechte der Mieterinnen und Mieter akzeptieren und gegebenenfalls auch vom Referendumsrecht Gebrauch machen.

Der Nationalrat hat heute einen Vorschlag des Ständerates abgelehnt, der den Bundesrat beauftragt hätte, eine ausgewogene Revision der Regeln der Mietzinsfestlegung vorzubereiten. Gemäss der Rechtskommission des Ständerates lautete der Auftrag: «Das Ziel soll sein, die Regeln an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, zu vereinfachen und damit eine Verbesserung für Mietende und für Vermietende zu ermöglichen.»

Massive Mieterhöhungen befürchtet

Stattdessen hat die rechts-bürgerliche Mehrheit von FDP, SVP, BDP und CVP im Nationalrat drei parlamentarische Initiativen aus Kreisen der Immobilienlobby angenommen, mit verheerenden Auswirkungen auf die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Die Initiative von Olivier Feller, Generalsekretär der Westschweizer Immobilienverbandes «Fédération romande immobilière», will die anrechenbare Rendite auf das investierte Kapital erhöhen, indem er den zulässigen Höchstsatz über dem Referenzhypothekarzins von 0,5% auf 2% vervierfacht. Dies wird zu massiven Mieterhöhungen führen, ohne dass diese noch als missbräuchlich angesehen würden. Mieterinnen und Mieter könnten ihre Miete nicht mehr anfechten. Bei einer aktuellen Miete von CHF 2'095 pro Monat beispielsweise hätte eine zulässige Rendite von 3.5% die gleiche Miete auf CHF 2'470.- erhöht, so Fachleute. Die Erhöhung würde im Monat CHF 375.- betragen (+18%) im Monat, bzw. CHF 4500.- pro Jahr.

Aushöhlung des Mietrechts

Die beiden angenommenen parlamentarischen Initiativen von Philippe Nantermod, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Immobilienfachleute (USPI), stehen im Widerspruch zu Artikel 109 der Bundesverfassung. Damit würde schlicht und einfach das heutige Recht, Missbräuche anzufechten, aufgegeben, wenn es keine Hinweise mehr auf einen Wohnungs-mangel gibt. Dieser Versuch wurde bereits vom Gesetzgeber getestet und 1972 wieder aufgegeben, genau wegen missbräuchlichen Verhaltens aus Immobilienkreisen!

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz wird keine Einschränkung der ohnehin schon unzureichenden Rechte der Mieterinnen und Mieter akzeptieren und gegebenenfalls auch vom Referendumsrecht Gebrauch machen.