26.03.2019
-
MV  | 
Medienmitteilung

Institutionelles Rahmenabkommen Schweiz – Europäische Union (InstA): Sicherheiten für den Erhalt von Beihilfen im Wohnungsbau gefordert

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband SMV verlangt, dass die Wohnpolitik der öffentlichen Hand aus dem Anwendungsbereich des institutionellen Rahmenabkommens InstA und zukünftiger weiterer Abkommen ausgeschlossen ist. Der SMV verlangt vom Bundesrat und der Europäischen Union dazu Klarstellungen.

Ein Urteil vom 15. November 2018 des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) im Fall Woonlinie & al g/ Kommission bestätigte einen Beschluss der Europäischen Kommission, der eine staatliche Wohnhilfe des Staates Niederlande gemäss EU-Recht über die Staatshilfen für ungültig erklärte. Da das Rahmenabkommen auch das Thema Staatshilfen beinhaltet, verlangt der SMV eine Klärung über die Auswirkungen auf die Politik der öffentlichen Hand zugunsten der Wohnungspolitik auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Dazu hat der SMV ein Gutachten bei Professor Nicolas Levrat, Universität Genf, in Auftrag gegeben, welches die Thematik der öffentlichen Wohnförderung in der EU-Rechtssetzung und im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen aufzeigt. Demnach hat das Inkrafttreten des InstA zwar keinen direkten Einfluss auf die öffentliche Wohnpolitik in der Schweiz. Doch besteht eine Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Bereich der Staatsbeihilfen. Es gilt in Zukunft sicher zu stellen, dass der Wohnsektor in Zukunft aus sektorbezogenen Abkommen und einem neuen Freihandelsabkommen ausgeschlossen ist, damit neue Bestimmungen über die Staatsbeihilfen nicht bei der öffentlichen Förderung zugunsten des Wohnens angewendet werden können.

Ziel ist es, dass sich die Schweiz und die EU beide dazu verpflichten, dass zum Schutz der Mieterinnen und Mieter und zur Förderung gemeinnütziger Wohnungen im Eigentum von Wohnbaugenossenschaften, Gemeinden und Kantonen, der Anteil des nicht der Spekulation unterworfenen Wohnraums erhöht werden kann. Und dies nicht nur zu Gunsten der Ärmsten und der Menschen in prekären Verhältnissen, sondern auch für breite Gesellschaftsschichten.

Daher verlangt der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband SMV, dass die Wohnpolitik der öffentlichen Hand aus dem Anwendungsbereich des institutionellen Rahmenabkommen InstA und zukünftiger weiterer Abkommen ausgeschlossen ist. Der SMV erwartet vom Bundesrat und der Europäischen Union dazu Klarstellungen.