05.07.2019
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MV  | 
Medienmitteilung

Ablehnung des Systemwechsels beim Eigenmietwert

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz lehnt den vorgeschlagenen Systemwechsel beim Eigenmietwert, wie er von der Kommission des Ständerates in die Vernehmlassung gebracht wurde, rundum ab. Der Vorschlag führt zu einer weiteren und massiven Schlechterstellung der Mieter*innen und damit noch stärkeren Ungleichbehandlung gegenüber Wohneigentümerhaushalten.

Mieter*innen- und Wohneigentümerhaushalte sollen bei gleicher Einkommens- und Vermögenssituation gleich viel Steuern bezahlen. Der vorliegende Entwurf der Ständeratskommission führt zu einer weiteren und massiven Schlechterstellung und noch stärkeren Ungleichbehandlung der Mieter*innen gegenüber Wohneigentümerhaushalten und wird deshalb vom Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz abgelehnt. Die vorliegende Revision entspricht nicht mehr dem ursprünglichen Auftrag der Parlamentarischen Initiative 17.400, welcher fordert, dass eine Revision «möglichst haushaltneutral» sein müsse und «im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern» schaffen solle. Der Mieterinnen- und Mieterverband kritisiert, dass die vorliegenden Datengrundlagen über die Steuerausfälle nicht aktuell sind und auf veralteten Daten nur zweier Kantone beruhen. Die Auswirkungen der Revision, insbesondere die finanziellen Auswirkungen, sind zu wenig klar und zu wenig ausführlich dargestellt, was für die Meinungsbildung problematisch ist. Die Bundesverfassung kennt mit Art. 108 einen doppelten Auftrag in der Wohnpolitik. So sollen auf gleicher Stufe sowohl der Erwerb von Wohnungen und Hauseigentum für den Eigenbedarf, wie auch die Beschaffung von Land für den Wohnungsbau, die Verbilligung des Wohnungsbaus wie die Verbilligung der Wohnkosten gefördert werden. Die vorgeschlagene Revision vermindert die Einnahmen der öffentlichen Hände, so dass eine Reduktion der öffentlichen Beiträge für die Sanierung von Gebäuden oder zur Förderung des bezahlbaren Wohnraums droht, bzw. notwendige Ausgaben nicht möglich sind. Weniger Steuereinnahmen und damit sinkende oder fehlende öffentliche Leistungen haben für Mieter*innen stärkere Konsequenzen als für Hauseigentümer*innen, da diese im Durchschnitt ein 60% höheres Einkommen haben und weniger auf sozialen Ausgleich angewiesen sind. Damit wird die heutige steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Eigentümer*innen und Mieter*innen noch verstärkt. Diese Reform ist nicht akzeptabel und wird vollumfänglich abgelehnt.