15.08.2018
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MV  | 
Medienmitteilung

Verzögerungstaktik gegen bezahlbare Wohnungen trotz akutem Handlungsbedarf

Die vorberatende Kommission des Nationalrates (WAK-N) verzögert die Beratung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und der Aufstockung des Fonds für den gemeinnützigen Wohnungsbau unnötig, sie spielt auf Zeit. Das Initiativkomitee kritisiert den Entscheid der Kommissionsmehrheit. Damit kann der Nationalrat nicht wie vorgesehen im September über die Botschaft zur Initiative abstimmen. Die Volksabstimmung über brennende wohnpolitische Anliegen wird so hinausgezögert. Die InitiantInnen verlangen eine Entkoppelung der Wohninitiative von der Verlängerung des bewährten Fonds und fordern eine rasche Behandlung beider Geschäfte.

Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» wurde am 18. Oktober 2016 mit 104'800 Unterschriften eingereicht und sollte im September vom Nationalrat beraten werden. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK hat an ihrer Sitzung vom 14. August die Beratung auf Eis gelegt und verlangt vom Bundesrat Zusatzberichte. Dabei sind sowohl die Ausgangslage wie auch der Handlungsbedarf klar. Die Förderung zahlbarer Wohnungen ist notwendig, um die Wohnbedürfnisse breiter Bevölkerungsschichten abzudecken. Die Forderung nach einer Erhöhung des Anteils gemeinnütziger Wohnungen, wie es die Wohninitiative verlangt, ist aktueller denn je. In diesem Sinne ist auch die Aufstockung des Fonds de Roulement für den gemeinnützigen Wohnungsbau unabdingbar.

Fortführung der bewährten Darlehen für Genossenschaften wird blockiert

Der Entscheid der Kommissionsmehrheit verzögert nicht nur die Beratung der Initiative. Die Mehrheit legt auch die Aufstockung des Fonds de Roulement mit rückzahlbaren Darlehen an gemeinnützige Bauträger auf Eis. Damit setzt die Politik den gemeinnützigen Wohnungsbau unter Druck und lässt Kantone und Gemeinden mit den Schwierigkeiten in der Wohnpolitik alleine. Der existierende Fonds de Roulement ist ein bewährtes Instrument zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus, und der alte Rahmenkredit ist aufgebraucht. Mit  der geplanten Aufstockung des Fonds de Roulement werden lediglich die Darlehen wie bisher weitergeführt.

Die zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement sind eine wichtige Finanzierungshilfe für gemeinnützige Bauträger, insbesondere für neu gegründete Genossenschaften. Ohne zusätzliche Mittel müssten künftig die Hälfte bis zwei Drittel aller förderungswürdigen Gesuche für sinnvolle und nachhaltige Bauprojekte abgelehnt werden.

Um die Ziele der Städte und Gemeinden zur Erhöhung des Anteils gemeinnütziger Wohnungen zu erreichen, muss der Fonds stärker erhöht werden, als dies der Bundesrat vorschlägt. Der Fonds de Roulement ist neben den Bürgschaften momentan das einzige Instrument des Bundes zur Erfüllung des Verfassungsauftrags in Artikel 108.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dass eine Inkraftsetzung des Rahmenkredits von einer Ablehnung oder von einem Rückzug der Initiative abhängig ist. Dies ist eine unzulässige Erpressung. Mit dieser Verknüpfung will sich der Bundesrat aus seiner verfassungsmässigen Verpflichtung stehlen. Das Initiativkomitee verlangt eine Entkoppelung der Wohninitiative von der Verlängerung des bewährten Fonds und fordert eine rasche Behandlung beider Geschäfte.