21.03.2018
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MV  | 
Medienmitteilung

Verknüpfung der Wohnbauförderung mit einem Nein zur Wohninitiative: Eine inakzeptable Erpressung

Der Bundesrat nimmt das Bedürfnis nach zahlbaren Wohnungen nicht ernst. Er lehnt nicht nur die Wohninitiative des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands (SMV) ab, er knüpft auch noch die Erneuerung eines Rahmenkredits für den gemeinnützigen Wohnungsbau an die Ablehnung oder den Rückzug der Initiative. Der SMV verurteilt diese unzulässige Erpressung im Hinblick auf die betroffenen Mieterinnen und Mieter der Mittelschicht und wenig begüterten Personen.

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband erachtet die Förderung zahlbarer Wohnungen als unbedingt notwendig, um die Wohnbedürfnisse breiter Bevölkerungsschichten abzudecken. Die Forderung nach einer Erhöhung des Anteils gemeinnütziger Wohnungen, wie es die Wohninitiative verlangt, bleibt aktueller denn je. In diesem Sinne unterstützt der SMV die Erneuerung des Rahmenkredits zur Finanzierung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. 

Der SMV lehnt aber den Zusammenhang zwischen einem Rückzug oder Ablehnung der Initiative und dem Inkrafttreten des Rahmenkredits strikt ab. Mit einer Aufstockung des Fonds de roulement werden lediglich die finanziellen Hilfen wie bisher weitergeführt. Dank diesen Darlehen können Wohnbaugenossenschaften zu günstigeren Preisen Wohnungen erstellen und vermieten. Um die Ziele der Städte und Gemeinden zur Erhöhung des Anteils gemeinnütziger Wohnungen zu erreichen, muss der Fonds stärker erhöht werden, als dies der Bundesrat vorschlägt. Der Fonds de roulement ist momentan das einzige Instrument des Bundes zur Erfüllung des Verfassungsauftrags in Artikel 108.

Der Bundesrat macht eine Inkraftsetzung des Rahmenkredits von einer Ablehnung oder von einem Rückzug der Initiative abhängig. Dies ist eine unzulässige Erpressung. Der Fonds de roulement ist ein bewährtes Instrument zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus und der alte Rahmenkredit ist fast leer. Mit dieser Verknüpfung will sich der Bundesrat aus seiner verfassungsmässigen Verpflichtung stehlen. Die Wohninitiative schlägt andere, komplemtäre Instrumente vor. Es wird an den eidgenössischen Räten sein, diese unselige Verknüpfung aufzulösen.

Heute lässt der Bundesrat die Haushalte im Stich, die unter den hohen Mieten leiden, setzt die Genossenschaften unter Druck und lässt Kantone und Gemeinden mit den Schwierigkeiten in der Wohnpolitik alleine.