22.08.2018
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MV  | 
Medienmitteilung

Auswirkungen des Abbaus des Mietrechts müssen auf den Tisch

Die Rechtskommission des Ständerates verlangt, dass die Auswirkungen von fünf parlamentarischen Initiativen von Vertretern der Immobilienlobby im Parlament genauer analysiert werden. Mit einem einstimmigen Beschluss fordert die Kommission, dass das Zusammenspiel der fünf Vorschläge und dessen Folgen für das Mietrecht untersucht werden. Denn das erklärte Ziel gemäss Verfassung (Art. 109) ist die Bekämpfung von Missbräuchen bei den Mieten.

Die Rechtskommission des Ständerates hat am 21. August die Beratung von fünf parlamentarische Initiativen ausgesetzt, die von Parlamentariern aus Immobilienkreisen stammen, so vom Schweizerischen Hauseigentümerverband (HEV), von der Westschweizer Immobilienkammer («Fédération romande immobilière») und vom Verband der Immobilienfachleute («Union suisse des professionnels de l'immobilier»). Mit verschiedenen Ansatzpunkten wollen die fünf Vorstösse die Möglichkeiten verschlechtern, eine missbräuchliche Anfangsmiete anzufechten, einseitig die Interessen der Vermieter erleichtern und die Immobilienerträge erhöhen.

Die Kommission verlangt nun weitere Informationen über die konkreten Auswirkungen der Initiativen und über die Folgen einer gemeinsamen Umsetzung. Dies ist ein vernünftiger Ansatz, da diese Vorschläge in völligem Widerspruch zu Artikel 109 Absatz 1 der Verfassung stehen, der den Bund verpflichtet, «gegen Missbräuche im Mietwesen, namentlich gegen missbräuchliche Mietzinse» Vorschriften zu erlassen. Die Kommission möchte auch eine Bestandsaufnahme der historischen Grundlagen des Mietrechts, von den dringlichen Bundesbeschlüsse im Mietrecht bis zur grossen Revision im Jahr 1990.

Ständerat Didier Berberat schlug seinerseits vor, den Kampf gegen Missbräuche bei den Mieten zu verstärken. Die Prüfung seiner parlamentarischen Initiative wird ebenfalls ausgesetzt. Der Mieterinnen- und Mieterverband geht davon aus, dass die zusätzlichen Informationen aufzeigen, dass die Vorstösse aus Immobilienkreisen einseitig die Position der Mieterinnen und Mieter schwächen. Da diese als schwächere Partei im Mietrecht anerkannt sind, erfordert eine Revision des Mietrechts einen Konsens zwischen den Sozialpartnern im Mietwesen. Der Mieterinnen- und Mieterverband bedauert, dass die parlamentarischen Initiativen Vogler und Feller, die beide administrative Aspekte behandeln, aufgrund von vorgegebenen Fristen nicht ebenfalls suspendiert werden konnten.