15.11.2017
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MV  | 
Medienmitteilung

Vermietungsplattformen: Hauptproblem bleibt ungelöst

Der Bundesrat will die Modalitäten zur Einholung der Zustimmung zur Untervermietung ändern. Der heutige Graubereich zur Untermiete kann so ausgeräumt und das Verfahren vereinfacht werden. Der Bundesrat muss aber darüber hinaus endlich Massnahmen ergreifen, damit Vermietungsplattformen in Zentren keinen Wohnraum zerstören.

Wer eine Wohnung untervermieten will, muss vom Vermieter eine Einwilligung einholen. Heute hat dieser gemäss Mietrechtskommentaren bis zu zwei Wochen Zeit, der Mietpartei zu antworten. Will jemand für einige Tage seine Wohnung oder Teile davon auf einer Vermietungsplattform ausschreiben, so kann eine Einwilligung für den betreffenden Feriengast gar nicht innert nützlicher Frist eingeholt werden. Der Bundesrat will diese Modalitäten überarbeiten. Dies kann das Verhältnis zwischen Mietpartei und Vermieterschaft vereinfachen und bürokratische Hürden abbauen. 

Die rechtliche Klärung zur Untermiete für Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung für einige Tage oder Wochen pro Jahr auf einer Vermietungsplattform ausschreiben wollen, ist das eine.  Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband erwartet vom Bundesrat aber, dass er das grundsätzliche Problem angeht und endlich Massnahmen ergreift, um das Verschwinden von Wohnraum in Innenstädten und touristischen Zentren durch ganzjährige und kommerzielle Angebote von Vermietungsplattformen zu unterbinden. Er soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden zeitliche Begrenzungen für das Ausschreiben von Wohnungen via Plattformen oder raumplanerische Massnahmen ausarbeiten – und diese müssen unabhängig davon gelten, ob eine Mietpartei oder ein Eigentümer selber die Wohnung ausschreibt.