31.05.2016
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MV  | 
Medienmitteilung

Energiestrategie 2050: Ständerat macht nötige Korrektur

Der Ständerat macht die grosszügigen neuen Steuergeschenke für Liegenschaftsbesitzer rückgängig.

Das ist richtig so, denn sie bevorteilen Vermögende und benachteiligen die Mietenden. Leider führt der Ständerat nun einen Steuerabzug für Abbrucharbeiten ein – wozu, ist unklar. Der Ständerat bleibt bei seiner Linie: Die Steuerabzüge bei energetischen Sanierungen sollen nicht noch weiter ausgebaut werden. Bereits heute können diese von den Steuern abgezogen werden. Eine Ausdehnung der Abzüge über mehrere Steuerperioden und Abzüge für Ersatzneubauten, wie sie der Nationalrat beschloss, bringen fürs Energiesparen wenig, führen aber zu hohen Steuerausfällen. Mehrere Studien zeigen, dass Steuerabzüge als Anreiz viel weniger bringen als direkt ausbezahlte Fördergelder. 

Unverständlich ist der neue Steuerabzug für Abbrucharbeiten. Wer neu baut, profitiert meistens von einer höheren Ausnützung und kann die Wohnungen zum Marktpreis neu vermieten. Dies muss nicht noch mit einer Steuervergünstigung gefördert werden.